Bericht zu Art. 12b

Vernehmlassung 2018/30: Änderung der Gebührenverordnung zum BG über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) · 6 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.268648 / 237.1/2018/00004

die vorgeschlagene Gebühr zu tief angesetzt sei4 und deswegen angemessen erhöht werden müsse, etwa auf Fr. 35.90,5 auf mindestens Fr. 37.-,6 auf Fr. 40.-7 oder auf Fr. 50.-.8 Verlangt wurde auch, die Höhe der Gebühr noch einmal unter der Perspektive der Kostendeckung zu überprüfen.9

Verschiedene Teilnehmer haben ausserdem die vorgeschlagene Kostenabwicklung kritisiert und vorgeschlagen, die Kosten unter bestimmten Umständen oder sogar generell auf den betreibenden Gläubiger abzuwälzen.10

Verlangt wurde vereinzelt auch den Erlass einer Weisung durch die Oberaufsicht SchKG zur Anwendung der neuen Bestimmung.11

5 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.

4 BL, BE, GL, JU, NW, SG, SO, VS, VD, ZH; HEV, KBKS, KdSZ, UNIL; vgbd, VGBZ.

5 NW.

6 JU.

7 GL, SG; VGBZ.

8 SG, SO, VD, ZH; UNIL; vgbd.

9 HEV.

10 Caritas, CP, FRC, Schuldenberatung.

11 NW, SG; KBKS, KdSZ.