Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Leistungserbringer
Die FMH und die SGDV sind der Meinung, dass eine einheitliche Finanzierung keine Mengenausweitung, aber einen erhöhten Bedarf nach ambulanten und einen tieferen nach stationären Kapazitäten zur Folge hätte. Daher lehnen sie den Minderheitsantrag ab.
PharmaSuisse lehnt den Minderheitsantrag ebenfalls ab.
Curaviva hat ein gewisses Verständnis für den Minderheitsantrag. Die Kantone müssten über Steuerungsmöglichkeiten verfügen.
Versicherer
Assura und Groupe Mutuel sind der Ansicht, dass Möglichkeiten zur Steuerung der Zulassung eine einheitliche Finanzierung bedingen. Die beiden Vorlagen sollten deshalb verbunden werden, allerdings mit einer entsprechenden Bestimmung in der Vorlage zur Zulassungssteuerung.
PatientInnen, BenutzerInnen
Das BFG lehnt den Minderheitsantrag ab.
4.13 Andere Vorschläge
Curaviva stellt nicht in Frage, dass die einheitliche Finanzierung auch in der Akut- und der Übergangspflege angewendet werden muss. Sie erinnert aber daran, dass sie schon seit langem eine Änderung der aktuellen Bedingungen für den Anspruch auf und den Zugang zu Akut- und Übergangspflege fordert.
Der Kanton NE vertritt die Ansicht, dass im Fall einer Projektumsetzung auch die Gelegenheit zum Aufbau kantonaler Krankenversicherungen bestehe, die viel eher dazu legitimiert seien, Steuergelder einzusetzen. Zudem schlägt er vor, zur Steuerung des Gesundheitswesens auf nationaler Ebene ein richtiges Gesundheitsgesetz zu schaffen und nicht mehr das KVG anzuwenden, welches in erster Linie die Finanzierung regelt.
Physioswiss ist der Ansicht, dass ein Kapitel «Auswirkungen auf die Leistungserbringer» leider völlig fehle. Die Sicht «wer» Leistungen bezahlt, blende völlig aus, dass die Sicht «was» damit bezahlt wird mit dem Fokus integrierte Versorgung viel wichtiger wäre.