Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Versicherer
Curafutura, Assura, CSS Assurance und Groupe Mutuel unterstützen den Vorschlag der SGK-N.
Stellungnahmen zu Artikel 60 Absatz 2
Kantone
Die GDK und die Kantone AG, AI, BE, BL, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH wünschen einen Einbezug der Langzeitpflege. Für die Förderung der koordinierten Versorgung sei der Einbezug der Langzeitpflege wichtig.
Konsumentenverbände
Die ACSI und die FRC beantragen, den Kantonsbeitrag nur für die spitalstationären und spitalambulanten Leistungen zu verwenden, mit angepasstem Finanzierungsteiler.
Leistungserbringer
Mfe, SBAP, SBK, SHV, SVBG, SW!SS REHA und SNL sprechen sich für einen Einbezug der Langzeitpflege aus.
Versicherer
Santésuisse, Assura und die MTK unterstützen, dass die Langzeitpflege nach Artikel 25a von der einheitlichen Finanzierung ausgenommen werden soll.
Santésuisse, Assura und Groupe Mutuel schlagen vor, auch die Kosten für Leistungen im Ausland nach Artikel 34 Absatz 2 an die Berechnung des Kantonsbeitrags anzurechnen.
Curafutura und CSS unterstützen den Vorschlag der SGK-N.
PatientInnen, BenutzerInnen
AGILE, der DVSP und der VAPP sprechen sich für einen Einbezug der Langzeitpflege aus. Andere
Das BFG sieht keine Notwendigkeit für einen Einbezug der Langzeitpflege. Die GRAAP wünscht einen Einbezug der Langzeitpflege.
Stellungnahmen zu Artikel 60 Absatz 3
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der sgv beantragt, dass für die Berechnung des Kantonsbeitrags die Bruttokosten massgebend sind, also inklusive Kostenbeteiligung. So könne eine Ungleichbehandlung der Versicherten mit hoher Franchise vermieden werden.
Konsumentenverbände
Die FRC erwähnt den Anstieg der Kostenbeteiligung im stationären Bereich. Bei einer Beschränkung der einheitlichen Finanzierung auf die Spitäler (spitalambulanter und -stationärer Bereich) bliebe der Anstieg akzeptabel.