Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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Stellungnahmen zu Artikel 60 Absatz 6

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die FDP VD weist darauf hin, dass den Kantonen bei der Berechnung des Kantonsbeitrags nicht zu viel Ermessensspielraum zugestanden werden sollte.

Leistungserbringer

Die FMH und der SGDV sind der Meinung, dass es sich anböte, dass die für die Berechnung der Kantons- und Bundesbeiträge notwendigen Daten an die gemeinsame Einrichtung geliefert würden.

Physioswiss RVBB interpretiert diesen Absatz als Vorschrift des Tiers payant und schlägt vor, auch den Tiers garant nach wie vor zuzulassen.

Versicherer

Curafutura, Santésuisse, CSS, Helsana, SWICA, Visana und der SGV beantragen, dass die notwendigen Daten zur Berechnung des Kantons- und Bundesbeitrags statt an den Bund und die Kantone direkt an die Gemeinsame Einrichtung KVG geliefert werden sollen. Die Bestimmung wonach die Kantone und der Bund ihren Beitrag der gemeinsamen Einrichtung der Versicherer entrichten, soll in einen neuen Absatz 7 verschoben werden.

Assura und Groupe Mutuel beantragen, dass die einzelnen Versicherer direkt mit den Kantonen die Entrichtung der Beiträge regeln sollen, ohne notwendigen Einbezug der gemeinsamen Einrichtung.

4.10 Stellungnahmen zu Artikel 60a

Kantone

Die GDK, die CLASS sowie die Kantone AG, AI, BE, LU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG und ZH sprechen sich für die Mehrheitsvariante aus.

Die Kantone BL und GL unterstützen den Minderheitsantrag.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die BDP, die GLP die FDP und die SVP sprechen sich dafür aus, den Kantonsbeitrag als pauschalen Betrag pro versicherte Person einzuspeisen. Die FDP schlägt eine vereinfachte Formulierung vor. Die FDP VD fände eine Einspeisung der Kantonsbeiträge über die Prämienverbilligung oder über gemeinwirtschaftliche Leistungen nicht wünschenswert.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der sgv unterstützt den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, weil sie die Anreize zur Risikoselektion reduziere und den Reservebedarf nicht erhöhe, wie eine Studie von Polynomics ergebe. Der Minderheitsantrag würde demgegenüber das Risiko der Versicherer und damit den Reservebedarf erhöhen.

Leistungserbringer

Argomed, die FMH, pharmaSuisse, die SGDV und die SGP unterstützen den Minderheitsantrag. Die Formulierung sollte aber vereinfacht werden.

SW!SS REHA unterstützt den Mehrheitsantrag.