Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten

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3 Übersicht

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass viele Teilnehmende eine einheitliche Finanzierung zwar im Grundsatz begrüssen, jedoch teilweise auch eine Reihe von Rahmenbedingungen nennen, welche dafür aus ihrer Sicht erfüllt sein müssen. Die aktuelle Vorlage wird allerdings auch von vielen Teilnehmenden aus unterschiedlichen Gründen als ungenügend bezeichnet und abgelehnt.

Die Parteien BDP, CVP, FDP, GLP und SVP sowie economiesuisse und der Konsumentenverband KF stehen klar hinter der Vorlage, ebenso wie viele Leistungserbringer (Argomed, FMH, FMCH, interPharma, H+, KSBL, PharmaSuisse, scienceindustries, SGAIM, SGDV, SGS, swiss orthopedics, USB, vips, VLSS und VNS sowie mit Einschränkungen Curaviva und Spitex Schweiz) und praktisch alle Versicherer (mit Ausnahme namentlich von Assura) sowie zwei Patientenverbände (SPO, FGS).

Die Mehrheit der Mitglieder des sgv und das BFG äussern sich im Grundsatz zustimmend, aber skeptisch gegenüber zusätzlichen Steuerungsmöglichkeiten der Kantone. Weitere Leistungserbringer (FSP, mfe, medswiss.net, SGP, SNL und unimedsuisse), zwei Ärztegesellschaften (AGBE, GAeSO) sowie zwei Kantone (GL, mit Einschränkungen TG), die Geliko und die IGPZ äussern sich im Grundsatz positiv.

Fast alle Kantone (mit Ausnahme von GL und eingeschränkt TG) verlangen eine vollständige Überarbeitung der Vorlage. Die SP sowie die Gewerkschaften SGB und VPOD und der Leistungserbringer K3 sowie auch Assura lehnen die aktuelle Vorlage ab.

Das CP und PKS lehnen die aktuelle Vorlage ebenfalls ab, weil sie zu viele Eingriffe der Kantone mit sich bringe, einige Ärztegesellschaften (KKA, OMCT, SVM, SMVS) verlangen ebenfalls eine grundlegende Überarbeitung oder lehnen sie ab.

Drei Konsumentenverbände (ACSI, FRC und SKS) und vier Patientenverbände (AGILE.CH, DVSP, VAPP, VASK) äussern sich skeptisch bis zumeist ablehnend, ebenso wie verschiedene Leistungserbringer (Physioswiss, Physioswiss RVBB, SBK, SVBG, SHV, SBAP, VSAO) und die GRAAP und PH CH.

Die befürwortenden Gruppen versprechen sich von der Vorlage unter anderem bessere Voraussetzungen, um eine sachgerechte Tarifierung im ambulanten Bereich zu erreichen, eine dadurch beschleunigte und sozialverträgliche Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich mit kostensenkender Wirkung sowie einen Schub für die koordinierte Versorgung. Kosteneinsparungen im stationären Bereich kämen neu vollumfänglich den Prämien zugute, was die Attraktivität solcher Modelle steigere.

Die meisten Kantone und weitere skeptische bis ablehnende Teilnehmende sind der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung als Einzelmassnahme keinen massgeblichen Effekt auf die Kosteneindämmung hat und Fehlanreize primär in der Tarifierung zu suchen seien. Die Verlagerung stationär – ambulant könne schneller mit Operationslisten erreicht werden. Die Stärkung der Rolle der Versicherer schwäche dagegen die Möglichkeiten der Kantone zur Kostensteuerung, etwa über die Relativierung der Spitalplanung. Einige ablehnende Teilnehmende kritisieren auch die Schwächung der demokratischen Kontrolle.

Fast alle Kantone sowie die meisten skeptischen bis ablehnenden Teilnehmenden bezeichnen es als zwingend, dass zu einer Mitfinanzierung von ambulanten Leistungen auch entsprechende Steuerungsmöglichkeiten für das ambulante Angebot gegeben sind.

Verschiedene Leistungserbringer (Curaviva, Interpharma, K3, Mfe, SGAIM, Spitex Schweiz, SNL, USB, vips, VLSS) sowie Parteien (CVP, FDP, SVP) unterstützen eine Steuerung der Zulassung, machen diese aber teilweise von einer einheitlichen Finanzierung und einer schlanken Ausgestaltung abhängig.

Andere Leistungserbringer (FMH, FMCH, PKS, SGDV, SGS, SW!SS REHA) sind hingegen skeptisch bis ablehnend gegenüber zusätzlichen Steuerungsmöglichkeiten.

CP, Economiesuisse und sgv wiederum lehnen zusätzliche Steuerungselemente ab, befürworten aber eine Lockerung des Vertragszwangs.