Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Der Kanton TG bezeichnet ambulante Listen als zusätzliche Massnahme zur Förderung der Verlagerung als Ergänzung zur einheitlichen Finanzierung. Letztere würde dafür sorgen, dass sich die finanziellen Auswirkungen durch die Verlagerung nicht mehr zwischen Kantonen und Versicherern unterscheiden. Die ambulanten Listen hätten bis anhin nicht zu Mehrkosten für die Versicherer geführt.
Kostenneutralität für die Kantone
Die GDK und die Kantone AG, BE, LU, NW, TI und UR halten fest, dass die vorgeschlagene Revision für die Kantone auch bei über alle Kantone hinweg kostenneutraler Einführung mittelfristig eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeuten würde. Damit werde die bestehende Tendenz verschärft, zumal der Beitrag der Kantone an die Finanzierung des Gesundheitswesens (bestehend mehrheitlich aus Beiträgen an die medizinische Versorgung, Pflege, Prävention und die individuelle Prämienverbilligung) bereits in letzten 20 Jahren stark angestiegen sei.
Der Kanton LU ergänzt, dass sich die Mehrausgaben der Kantone nicht mit einer Steuererhöhung finanzieren liessen. Die Mehrkosten führten unweigerlich zu Sparmassnahmen im Gesundheitsbereich oder zu Sparmassnahmen in andern staatlichen Ausgabenbereichen. Der Kanton TG schlägt vor, den kantonalen Finanzierungsanteil mittels eines Korrekturfaktors von beispielsweise 0.995 mit jedem Jahr etwas sinken zu lassen, weil die ambulanten Kosten stärker steigen als die stationären, um so die Kantone vor unverhältnismässigen Mehrkosten zu schützen.
Die GDK sowie die Kantone AG, BE, NE, NW, TI, TG, UR, VS, VD und ZH weisen darauf hin, dass die teilweise von bedeutenden Mehrkosten betroffenen Kantone – gerade jene, die sich schon heute besonders stark für die Vermeidung unnötiger stationärer Spitalaufenthalte einsetzen –diese Zusatzlasten ohne Übergangsfrist leisten müssten. In denjenigen Kantonen, die sich entlasten könnten, wäre umgekehrt ein sprunghafter Anstieg der OKP-Prämien für die Versicherten zu erwarten. Beide Effekte könnten so nicht hingenommen werden.
Die GDK und die Kantone AG, AR, BE, BS, GE, NW, SG, TG, UR und ZH bemängeln, dass die Herleitung der hochgerechneten Kantonsbeiträge für die Jahre 2012 bis 2015 unklar sei. Der kantonale Mitfinanzierungsanteil von 25,5 % sei nicht überprüfbar. Eine nachvollziehbare Berechnung des Gesamtvolumens für den Geltungsbereich der Vorlage, an dem sich die Kantone zu 25,5% beteiligen müssten, fehle gänzlich, eine vertiefte Auseinandersetzung mit den finanziellen Auswirkungen sei somit unmöglich.
Gemäss GDK und den Kantonen AG, BE, BL, GR, NW, LU, TI, UR, VD sei die Anforderung einer im Übergang kostenneutralen Umsetzung im Vorschlag der SGK-N für die Gesamtheit der Kantone zwar vermutlich erfüllt, die Kalkulation müsste aber noch plausibilisiert werden können und der erläuternde Bericht sei diesbezüglich ungenügend. Kostenneutralität bei der Umstellung auf die einheitliche Finanzierung hiesse, dass die Beteiligung der Gesamtheit der Kantone bzw. der Versicherer an der Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen nicht höher ausfallen könne als unter dem aktuellen dual-fixen Regime. Dies, damit die Finanzierer im Zeitpunkt des Inkrafttretens mit dem neuen System nicht schlechter gestellt würden. Der gesetzliche kantonale Mindestanteil müsse auch in Zukunft konstant gehalten werden. Eine allfällige punktuelle Erhöhung des Kantonsbeitrags könne nur auf freiwilligen Beschlüssen der jeweiligen Kantone beruhen.
Die GDK, die CLASS sowie die Kantone AG, AI, BE, BL, GR, LU, NW, TI, UR, VS, VD, ZG, ZH fordern jedoch, dass die Kostenneutralität nicht nur für die Gesamtheit der Kantone, sondern auch für jeden einzelnen Kanton gewährleistet werden müsse.
Ansonsten wären gemäss der GDK, der CLASS und den Kantonen AG, BE, BS, GR, LU, NW, SZ, UR, VD, VS, ZG im Übergang zur einheitlichen Finanzierung gerade jene Kantone stärker belastet, deren Versorgungs- und Patientenstrukturen heute im Sinne einer effizienteren Gesundheitsversorgung überdurchschnittlich stark auf ambulante Behandlungen ausgelegt sind.