Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/33: Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» · 47 Seiten
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Die Mehrheit der Kantone, der VSAO sowie der DVSP fordern, dass im stationären Bereich die Rechnungen wie bis anhin abgewickelt werden und dass im ambulanten Bereich eine Kontrollmöglichkeit für die Rechnungen besteht, etwa mit einem gemeinsamen Organ.
Verschiedene Leistungserbringer (FMH, H+, mfe, medswiss.net, PharmaSuisse, SGDV, USB) und die CVP begrüssen hingegen, dass die Rechnungen über die Versicherer abgewickelt werden. Auch die Versicherer, welche sich dazu äussern (Curafutura, Assura, CSS, SWICA, Visana), lehnen eine dual-fixe Finanzierung ab. Einzelne Versicherer (Groupe Mutuel, SWICA) zeigen sich allerdings offen für Kontrollmöglichkeiten der Kantone, etwa über Stichproben.
Während einige Versicherer (Curafutura, Helsana, kpt, sanitas, Visana, SWICA) wie die Kommissionsminderheit eine Verteilung der Kantonsbeiträge via Risikoausgleich wünschen, bevorzugen andere (Mehrheit der Mitglieder von santésuisse, u.a. Assura, Groupe Mutuel) wie die Kommissionsmehrheit eine Verteilung basierend auf den entstandenen Kosten.
Eine Mehrheit der Versicherer spricht sich dafür aus, dass die gemeinsame Einrichtung der Versicherer für die Verteilung der Kantonsbeiträge zuständig sein soll. Einzelne Versicherer (Assura, Groupe Mutuel) möchten direkt mit den Kantonen abrechnen. Dies erleichtere auch die Prüfung des Wohnsitzes durch den Kanton.
Der sgv, sowie verschiedene Versicherer (Santésuisse, Assura, Groupe Mutuel, SGV) sprechen sich für eine Bemessung des Kantonsbeitrags statt an den Brutto- statt Nettokosten aus, so wie heute im spitalstationären Bereich, um eine Benachteiligung höherer Franchisen zu vermeiden. Curafutura, CSS, SWICA und Visana bevorzugen die Nettokosten, wie von der SGK-N vorgesehen.
Der erwartete leichte Anstieg der Kostenbeteiligung wird von verschiedener Seite (SP, SKS, FMCH, mfe, SBAP, SBK, SGS, SVBG, SHV, SNL, DVSP, Geliko) kritisch gesehen. Die Kostenbeteiligung soll laut verschiedenen Versicherern (Santésuisse, Assura, Groupe Mutuel, SGV), Leistungserbringern (FMCH, SGS), Ärztegesellschaften (KKA, SMCF) und Geliko deshalb wie heute nur auf dem prämienfinanzierten Anteil erhoben werden.
Fast alle Kantone und verschiedene Leistungserbringer (Mfe, SBAP, SBK, SHV, SVBG, SW!SS REHA und SNL) sowie Patientenorganisationen (DVSP, AGILE, VAPP) und die GRAAP verlangen einen Einbezug der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung. Einige Kantone (BL, GL, TG) sind offen für einen späteren Einbezug, der aber schon mit dieser Vorlage verbindlich vorgespurt werden müsste. Verschiedene Leistungserbringer (Curaviva, H+, Spitex, USB) finden einen Einbezug zu einem späteren Zeitpunkt nach Klärung offener Fragen sinnvoller. Das KF, Santésuisse, Assura, die MTK sowie das BFG sind explizit mit der Ausklammerung der Langzeitpflege einverstanden.
Eine grosse Mehrheit der Kantone sowie die SP, Curaviva und senesuissse fordern, dass eine paritätisch besetzte nationale Organisation für ambulante Tarife ähnlich der SwissDRG AG geschaffen wird.
Die Mehrheit der Kantone verlangt einen kostenneutralen Übergang für jeden einzelnen Kanton. Verschiedene Teilnehmende halten unter anderem wegen der finanziellen Mehr- und Minderbelastung der einzelnen Kantone Übergangsfristen wie bei der KVG-Revision Spitalfinanzierung für notwendig.
Die Hälfte der Kantone verlangt explizit, dass Fehlanreize durch die Verknüpfung von Grund- und Zusatzversicherung konsequent eliminiert werden. Auch die GLP, die Geliko, die GRAAP und PH CH formulieren Anliegen in diesem Bereich.
Die Erhöhung des Finanzierungsanteils der OKP für Vertragsspitäler wird von einer Mehrheit der Kantone, der SP, verschiedenen Leistungserbringern (K3, KSBL, mfe, SBAP, SBK, SGAIM, SHV, Spitex Schweiz, SVBG, SNL,SW!SS REHA, unimedsuisse, USB, GAeSO) und weiteren Organisationen (DVSP, AGILE, IGPZ, GRAAP) abgelehnt, einige Kantone und K3 fordern die Abschaffung dieses Instituts. CP und sgv fordern dagegen dass Zusatzversicherte nicht benachteiligt werden, auch die GLP sowie FMCH, PKS, PharmaSuisse und SGS sind mit dem Vorschlag der SGK-N einverstanden.
ACSI, FRC und SVM halten eine einheitliche Finanzierung lediglich der spitalambulanten und stationären Leistungen für zielführender.