Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Übersicht
Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich seit 2014 zusehends. Die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren; das Umla-
geverfahren bedingt jedoch eine konstante Ausgeglichenheit zwischen Einnahmen
und Ausgaben. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstar-
ken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Das kumulierte Umlagedefizit entspricht zwischen 2021 und 2030 einem Betrag von 43 Milliarden Franken, wobei der Finanzierungsbedarf zur hundertprozentigen Deckung des Ausgleichsfonds bei
53 Milliarden liegt. Damit ist die Finanzierung der Renten nicht mehr gewährleis-
tet. Mit der Vorlage Stabilisierung der AHV soll dieser Herausforderung begegnet werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen haben zum Ziel, das Leistungsniveau
der Altersvorsorge zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu si-
chern.
Ausgangslage
Im letzten Jahrzehnt sind die Versuche einer Anpassung der Altersvorsorge gescheitert. Frühere Vorlagen wurden als unausgewogen betrachtet und deshalb entweder bereits vom Parlament oder schliesslich in der Volksabstimmung verworfen. Die Reform der Altersvorsorge 2020, welche die 1. und die obligatorische berufliche Vorsorge gemeinsam reformieren sollte, wurde im September 2017 von Volk und Ständen ebenso abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass die Vorlage zu komplex war. Der Bundesrat trägt dem Rechnung und schlägt vor, die notwendigen Massnahmen für die erste und die obligatorische zweite Säule nicht mehr mit einer einzigen Reform weiterzuverfolgen. Stattdessen soll den demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, welche die Altersvorsorge betreffen, mit zwei separaten Vorlagen begegnet werden. Die Zielsetzung dieser beiden Vorlagen bleibt die gleiche: Das Leistungsniveau muss erhalten bleiben und die Finanzierung der Altersvorsorge gesichert sein. Zudem soll dem Bedürfnis nach Flexibilität besser Rechnung getragen werden.
Inhalt der Vorlage
Angesichts der finanziellen Situation der AHV und der Dringlichkeit der Reform, beschränkt sich die Vorlage auf die wesentlichen Elemente zum Erhalt des Leistungsniveaus und der Sicherung der Finanzierung der AHV. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
Vom Rentenalter zum Referenzalter: Einführung eines flexiblen Modells
Heute gilt in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ein Rentenalter von 65 Jahren für Männer und von 64 Jahren für Frauen. Es bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten, Altersleistungen flexibel zu beziehen. Dieses starre System entspricht weder den Bedürfnissen der Versicherten noch den demografischen Rahmenbedingungen. Daher soll der Begriff «Rentenalter» durch «Referenzalter» ersetzt