Bericht HKSV

Vernehmlassung 2018/53: Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung · 5 Seiten

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6. Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 1

Ziffer 1.1 und 2.5 Figuren 1 und 2

In den Ziffern 1.1 und 2.5 wird Abfall nicht mehr als separate Kategorie geführt, sondern neu unter „Übrige erneuerbare Energien“ und „Nicht erneuerbare Energien“ aufgeführt (vgl. oben Ziff. 2.5).