Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 4 Seiten

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Erläuterungen

Gebrauch der Sache ergeben. Es kommt hinzu, dass die Bemessung der ESC-Kosten anhand von Einsparungen bei der Benutzung der Mietsache erfolgt. Es handelt sich mithin um Aufwendungen, die im Sinne von Artikel 257b OR mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen.

6 Vorgeschlagene Regelung

Mit einer Ergänzung der VMWG könnte ein die Umsetzung des ESC hemmendes Element proaktiv beseitigt werden. Voraussetzung für die Anwendbarkeit einer solchen Bestimmung müsste sein, dass die überwälzbaren Kosten der ESC-Massnahmen auf den Wert der Energieeinsparungen limitiert sind, sodass für die Mieterschaft keine Mehrkosten entstehen können. Unter dieser Voraussetzung könnte die VMWG-Anpassung ein wirksames Instrument zur Förderung innovativer Lösungen und zur Schaffung von Win-Win-Situationen bei energetischen Gebäudesanierungen darstellen.

Die Begrenzung der überwälzbaren Kosten auf die erzielte Einsparung setzt voraus, dass diese zuverlässig gemessen werden kann. In erster Linie geht es dabei um eingesparte Warmwasser- und Heizkosten. Möglicher Gegenstand des ESC sind aber auch andere Kostenfaktoren wie beispielweise der in der betreffenden Liegenschaft verbrauchte Allgemeinstrom für die Lüftung, Beleuchtung, o.ä. Die direkt bei der Mieterschaft anfallenden Verbraucherkosten, beispielsweise Haushaltstrom, sind dagegen nicht geeignet als Inhalt eines ESC. Dies schon nur deshalb, weil die entsprechende Verbrauchserfassung aus datenschutzrechtlichen Gründen kaum möglich ist.

Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen, jedoch nicht auf die getroffenen Energieeffizienzmassnahmen zurückzuführen sind, müssen berücksichtigt werden. Dies wird in Artikel 6c Absatz 5 des VMWG-Entwurfes festgehalten. Neben dem dort explizit erwähnten Beispiel der Witterungseinflüsse könnte beispielweise auch die Anzahl der in der betreffenden Liegenschaft respektive in den einzelnen Wohnungen lebenden Personen von Bedeutung sein. Das ESC hat sich in der Schweiz noch nicht in einem grossen Rahmen etabliert. Infolgedessen gibt es bisher erst relativ wenig Beispiele, die die Wirtschaftlichkeit dieses Instruments belegen. Der Erfolg bei Sanierungsprojekten der öffentlichen Hand sowie der Hotellerie sprechen indessen dafür, dass das ESC im Bereich der energetischen Optimierung von Wohn- und Geschäftsgebäuden grosses Potenzial besitzt. Die vorgeschlagene Anpassung der mietrechtlichen Rahmenbedingungen in der VMWG würde daher einen folgerichtigen Schritt darstellen.

7 Textentwurf zu Art. 6c VMWG (neu)

Art. 6c Energiespar-Contracting

1Der Vermieter kann die im Rahmen eines Energiespar-Contractings anfallenden Kosten als Nebenkosten in Rechnung stellen.

2Der dem Mieter in Rechnung gestellte Betrag darf nicht höher sein als die mit dem Energiespar-Contracting erzielte Einsparung von Energiekosten.

3Ein Energiespar-Contracting liegt vor, wenn ein Dienstleister sich verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete Energieeffizienzmassnahmen zu senken und sich seine Entschädigung nach dem Wert der eingesparten Energie bemisst.

4Als Energieeffizienzmassnahmen nach Absatz 3 gelten insbesondere:

574.1-00008 \ COO.2101.106.4.229252 3/4