Vorlage
Vernehmlassung 2018/60: Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Art. 17 Abs. 2bis
2bisDie Kantone können im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen Massnahmen zur konzeptionellen und qualitativen Weiterentwicklung der Programme sowie deren Evaluationen finanzieren, um die Erreichung der strategischen Ziele sicherzustellen.
Gliederungstitel nach Art. 29
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 29a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
1Die Integrationspauschale von 18 000 Franken (Art. 15 Abs. 1) wird erst ausgerichtet, wenn die Programmvereinbarungen mit den Massnahmen des Erstintegrationsprozesses (Art. 14a Abs. 3) ergänzt worden sind. Ohne Zusatzvereinbarung wird eine Integrationspauschale von 6000 Franken ausbezahlt.
2Reisen im Rahmen des Integrationsprogramms für die Resettlement-Flüchtlinge 2017–2019 Personen nach Inkrafttreten dieser Änderung ein, so zahlt der Bund den Kantonen pro im Rahmen des Programms anerkannten Flüchtling eine Pauschale von insgesamt 18 000 Franken aus.
II
Diese Verordnung tritt am […] in Kraft.
[Datum] Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr