Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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Weiterentwicklung des Wasserzinses

Der Wasserzins macht mit ca. 1,5 Rp./kWh einen erheblichen fixen Kostenbestandteil in den Gestehungskosten aus und beeinflusst somit die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke (der Wasserzins macht im Durchschnitt rund 20 Prozent der Gestehungskosten aus). Das aktuell geltende unflexible Wasserzinssystem kann bei den sich verändernden Grosshandelspreisen nicht als ein langfristig zukunftstaugliches Modell angesehen werden, weil es keine ausgewogene Balance zwischen den finanziellen Ansprüchen der verfügungsberechtigten Gemeinwesen und der Wasserkraftbetreiber schafft. Für die Wahl einer künftigen Lösung wird entscheidend sein, dass der Wasserzins die Kräfte des Marktes nicht zu stark hemmt und Investitionen nicht verunmöglicht. Er sollte die Anreize für Kostensenkungen und Produktionssteigerungen nicht negativ beeinflussen und gleichzeitig die Nutzung der Ressource Wasser korrekt abgelten22.

Die regulatorische Ausgestaltung des Strommarkts (insbesondere eine volle Marktöffnung) setzt wichtige Rahmenbedingungen für sämtliche Produzenten in der Schweiz, damit auch für die Wasserkraft. Um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, hat der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft vom 23. Mai 201823 zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes beantragt, das bis Ende 2019 geltende Wasserzinsmaximum von 110 Fr./kWbr während weiterer fünf Jahre beizubehalten. Der Ständerat ist dem Bundesrat am 20. September 2018 in diesem Punkt gefolgt. Für die Zeit nach dem 1. Januar 2025 soll der Bundesrat dem Parlament einen Erlassentwurf für die Einführung eines flexiblen Wasserzinses unterbreiten, welcher sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der flexible Wasserzins soll allerdings erst eingeführt werden, nachdem die vorliegende Änderung des StromVG in Kraft getreten ist.

Endverbrauchertarife in der Grundversorgung

Die Preisentwicklung in der Grundversorgung ist über die Preise für repräsentative Haushalts- (Profil H4) bzw. Kleingewerbekunden (Profil C2) beschreibbar. Das Profil H4 beschreibt einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh/Jahr (5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler, ohne Elektroboiler). Das Profil C2 beschreibt ein Unternehmen mit einem Verbrauch von 30 000 kWh/Jahr (Kleinbetrieb, max. beanspruchte Leistung: 15 kW).

Die Durchschnittstarife in der Verbrauchskategorie H4 in den Jahren 2011 bis 2019 werden in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Sie haben sich in diesem Zeitraum geringfügig von 20,23 Rp./kWh auf 20,57 Rp./kWh erhöht. In dem dargestellten Zeitraum sind vor allem die Energiepreise von 8,91 auf 7,43 Rp./kWh gefallen. Zugleich fand ein Anstieg des Netzzuschlags (v.a. zur Förderung der erneuerbaren Energien) von 0,43 Rp./kWh auf 2,3 Rp./kWh statt. Das aktuelle Preisniveau entspricht weitgehend dem der Jahre 2015, 2016 bzw. 2018.

22 Vgl. Kap. 1.5 „Langfristige Weiterentwicklung des Wasserzinses“ in der Botschaft vom 23. Mai 2018 zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (BBl 2018 3419, hier 3431).

23 BBl 2018 3419