Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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Die Netztarife sind somit in beiden Kategorien leicht angestiegen. Sie werden neben dem Netzerhalt und -ausbau massgeblich durch den sogenannten WACC (Weighted Average Cost of Capital, kalkulatorischer Zinssatz für das im Stromnetz gebundene Kapital) mitbestimmt, der eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals in den Verteilnetzen und im Übertragungsnetz gewährleistet. Die Berechnungsparameter für den WACC wurden seit 2011 zweimal angepasst, um eine möglichst gerechte Verzinsung sicherzustellen. Das UVEK prüft derzeit, ob und wie die Berechnungsparameter für die Folgejahre angepasst werden sollen.
Die obigen Abbildungen zeigen die Schweizer Durchschnittspreise. Innerhalb der Schweiz gibt es allerdings eine erhebliche Streuung in den Grundversorgungstarifen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Endverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 100 MWh gebunden sind. Die nachfolgende Abbildung zeigt illustrativ die Streuungsentwicklung beim Energieanteil (bezogen auf das Profil H4), d.h. dem Teil des Endverbrauchertarifes, welcher von einer vollen Marktöffnung betroffen wäre.
Abbildung 7: Publizierte Energietarife Grundversorgung H4 (in Rp./kWh), Quelle: BET (2018)
1.1.4.5 Vertragswechsel im freien Markt
Die Möglichkeit des Netzzugangs für Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 100 MWh wurde in der Schweiz zunächst spärlich genutzt, da die Preise in der Grundversorgung vergleichsweise günstig waren. Durch den Zusammenbruch der Grosshandelspreise kam es allerdings zu einem Zuwachs der Nutzung des freien