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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Zollverordnung (ZV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Zollverordnung vom 1. November 20061 wird wie folgt geändert:

Art. 165a Vereinfachtes Verfahren für die aktive Veredelung von Milch- und

Getreidegrundstoffen

(Art. 59 Abs. 2 ZG)

1 Erhält die Oberzolldirektion ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für die aktive Veredelung von Milchgrundstoffen und Getreidegrundstoffen nach Anhang 6 zu Nahrungsmitteln der Kapitel 15–22 der Zolltarife nach den Artikeln 3 und 4 ZTG2, so gibt sie den betroffenen Organisationen schriftlich Name und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers und den Inhalt des Gesuchs bekannt.

2 Die Oberzolldirektion entscheidet, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller das Gesuch nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Bekanntmachung gemäss Absatz 1 schriftlich zurückzieht.

II

Die Verordnung erhält neu einen Anhang 6 gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 631.01

2 SR 632.10

2018-