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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Zollverordnung (ZV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I
Die Zollverordnung vom 1. November 20061 wird wie folgt geändert:
Art. 165a Vereinfachtes Verfahren für die aktive Veredelung von Milch- und
Getreidegrundstoffen
(Art. 59 Abs. 2 ZG)
1 Erhält die Oberzolldirektion ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für die aktive Veredelung von Milchgrundstoffen und Getreidegrundstoffen nach Anhang 6 zu Nahrungsmitteln der Kapitel 15–22 der Zolltarife nach den Artikeln 3 und 4 ZTG2, so gibt sie den betroffenen Organisationen schriftlich Name und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers und den Inhalt des Gesuchs bekannt.
2 Die Oberzolldirektion entscheidet, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller das Gesuch nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Bekanntmachung gemäss Absatz 1 schriftlich zurückzieht.
II
Die Verordnung erhält neu einen Anhang 6 gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 631.01
2 SR 632.10
2018-