Vorlage
Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 29Fedlex · Vorlage
Ziff. 2.2.10
2.2.10 Projekte zur Weiterentwicklung des ÖLN
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
Die Anforderungen des ÖLN oder die vom BLW bewil- Kürzung analog zu Ziffer 2.2.1- ligten Abweichungen sind nicht eingehalten. 2.2.9
(Art. 25a)
Ziff. 2.4.5c 2.4.5c Im Falle eines übermässigen Besatzes an Problempflanzen auf Flächen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstaben h, i oder k wird erst gekürzt, wenn der Mangel nach Ablauf der gesetzten Frist zur Behebung weiter besteht.
Ziff. 2.4.11 Bst. d
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
d. Q II: mehr als 2 Schnitte pro Jahr des Krautsaums. 200 % × QB II
Der zweite Schnitt des Krautsaums erfolgt früher als 6
Wochen nach dem ersten Schnitt oder
Weide vor dem 1. September (Anh. 4, Ziff. 6.2 und
6.2.5); Mähaufbereiter für die Mahd des Krautsaums
eingesetzt
(Art. 59 Abs. 5)
Ziff. 2.4.17 Bst. c
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
c. Q II: keine oder zu wenig biodiversitätsfördernde Keine; Auszahlung QB II nur für
Strukturen gemäss Weisung vorhanden, weniger als Hochstamm-Feldobstbäume, wel-10 Bäume in mindestens 20 Aren, weniger als che die Anforderungen erfüllen 30 Bäume pro ha und mehr als 30 m Distanz zwischen
Bäumen, keine fachgerechten Schnitte durchgeführt,
Zurechnungsfläche ist mehr als 50 m entfernt örtlich
kombiniert, weniger als eine Nisthöhle pro 10 Bäume
vorhanden (Art. 59, Anhang 4 Ziff. 12.2)