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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Vernehmlassung

2 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)

2.1 Ausgangslage

Die VKKL kennt zurzeit zwei verschiedene Kontrollarten: Grundkontrollen und zusätzliche Kontrollen. Grundkontrollen haben zum Ziel, auf jedem Betrieb in einen bestimmten Zeitraum die Einhaltung sämtlicher Anforderungen zu prüfen. Im Gegensatz dazu werden die zusätzlichen Kontrollen gezielt aufgrund von definierten Risikokriterien durchgeführt. Der Bundesrat hat in der VKKL die Kantone verpflichtet, eine Koordinationsstelle zu bezeichnen, die die Grundkontrollen der verschiedenen Kontrollbereiche koordinieren muss. Gestützt auf die Verordnung vom 16. Dezember 2016 über den nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (NKPV) müssen diese Stellen auch die veterinärrechtlichen Kontrollen und die Kontrollen der Primärproduktion koordinieren. Ziel dieser Koordination ist es, dass ein Betrieb in der Regel maximal eine Grundkontrolle pro Jahr hat.

Der zeitliche und administrative Aufwand für Grundkontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben ist infolge der zahlreichen Direktzahlungsprogramme, die mit der Agrarpolitik 14-17 eingeführt wurden, sehr hoch geworden. Sie binden bei den Vollzugsstellen sehr viele Ressourcen. Zusätzlich zu den Grundkontrollen werden deshalb relativ wenig risikobasierte Kontrollen gemacht, zumal der Bundesrat den Vollzugsstellen keine quantitativen Vorgaben betreffend der risikobasierten Kontrollen gemacht hat.

Das BLW hat in einer Arbeitsgruppe das aktuelle Kontrollsystem analysiert und Handlungsbedarf geortet. Die Gruppe aus Vertretern von KOLAS, BLV, BLK, Kontrollstellen und SBV hat in der Folge Vorschläge für ein administrativ einfacheres, aber dennoch effektiveres und risikobasierteres Kontrollsystem erarbeitet und verabschiedet. Gemäss Konzept der Arbeitsgruppe sollen Betriebe mit festgestellten Mängeln oder mit anderen, spezifizierten Risiken häufiger kontrolliert werden als bisher; die restlichen Betriebe sollen weniger häufig kontrolliert werden. Dieses Konzept bezieht sich auf die Kontrollen des ÖLN, der Direktzahlungsprogramme und der Einzelkulturbeiträge. Die Tierschutzkontrollen richten sich weiterhin nach dem Veterinärrecht.

Aufgrund der zahlreichen Änderungen soll die VKKL total revidiert werden.

2.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Das neue Kontrollsystem stützt sich weiterhin auf die beiden Pfeiler „Grundkontrollen“ und „risikobasierte Kontrollen“. Die Vorgaben zu den beiden Pfeilern werden aber angepasst und präzisiert:

Grundkontrollen: Das Ziel dieser Kontrollen ist es, auf allen Betrieben in regelmässigen Abständen die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen. Um die (Ganzjahres-)Betriebe zu entlasten, werden zwei Ansätze verfolgt. Einerseits werden die Grundkontrollen kürzer, indem auf die wichtigsten Kontrollpunkte fokussiert wird, andererseits wird die Kontrollfrequenz gesenkt. Um die Glaubwürdigkeit der Grundkontrollen zu erhöhen, bekommen die Kantone neu zusätzliche Vorgaben. Die Grundkontrollen müssen im Rahmen von mindestens zwei Kontrollbesuchen auf dem Betrieb vorgenommen werden und sie müssen saisonal auf die zu kontrollierenden Bereiche abgestimmt sein.

Risikobasierte Kontrollen: Diese Kontrollen bekommen im Verhältnis zu den Grundkontrollen deutlich mehr Gewicht. Die Kantone erhalten neu die Vorgabe, Betriebe mit Mängeln systematisch noch einmal zu kontrollieren. Zudem werden sie verpflichtet, nebst den Betrieben mit Mängeln jährlich mindestens 5 % ihrer Ganzjahresbetriebe und 5 % ihrer Sömmerungsbetriebe aufgrund von weiteren Risikokriterien zu kontrollieren. Dies war bisher nicht der Fall. Als weitere Risikokriterien gelten standardmässig ein begründeter Verdacht (z.B. aufgrund von Meldungen Dritter) und wesentliche Änderungen auf einem Betrieb. Weitere Risikokriterien legt der Bund jährlich in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Kontrollstellen fest und gibt sich damit ein Instrument in die Hand, bei Bedarf schweizweite

Schwerpunktkontrollen durchführen zu lassen.