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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Einleitung Vernehmlassung

Liste der Verordnungen und wichtigste Änderungen

Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)

Verordnungen des Bundesrats

Direktzahlungsverord-  Einführung eines neuen Ressourceneffizienzbeitra-1

nung, DZV (910.13) ges für den Herbizidverzicht auf offener Ackerflä-

che. In diesem Zusammenhang wird der Zusatz für den Verzicht auf Herbizide in Kombination mit der schonenden Bodenbearbeitung reduziert.

 Schaffung der Möglichkeit, im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Projekten bestimmte Anforderungen des ÖLN zu ändern, wenn diese ökologisch mindestens gleichwertig sind.

 Verlängerung des Ressourceneffizienzbeitrages für den Einsatz von präziser Applikationstechnik um vier Jahre bis 2023.

 Zusätzlicher RAUS-Beitrag für männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder bis 365 Tage alt, wenn sie im Sommerhalbjahr ausschliesslich geweidet werden.

 Die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere (Kurzalpung) wird durch einen variablen Milchviehbeitrag auf Saisonbasis abgelöst.

 Die Vollzugsbestimmungen bezüglich wiederholter Erosion werden klarer festgelegt.

 Festlegung eines Zeitraums vom 1. April bis 31. August für den Abschluss der Import/Export-Bilanz und der linearen Korrektur.

 Administrative Vereinfachungen bei den Bewirtschaftungsauflagen für Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie für Hochstamm-Feldobstbäume.

 Nicht-plausible Nährstoffgehalte in HODUFLU können vom Kanton zurückgewiesen werden.

 Betriebe, die NPr-Futter einsetzen und mit dem Kanton eine Vereinbarung haben, müssen in

HODUFLU bei den entsprechenden Tierkategorien effektive Gehaltswerte einsetzen.

 Hartweizen gilt im Extensoprogramm als Brotweizen.

Verordnung über die Die Vorgaben zu den beiden Pfeilern des Kontrollsys-23

Koordination der Kon- tems „Grundkontrollen“ und „risikobasierte Kontrollen“ trollen auf Landwirt- werden geändert und präzisiert.

schaftsbetrieben, VKKL Grundkontrollen mit weniger Aufwand:

(910.15)  Geringerer Kontrollaufwand durch Fokussierung auf

die wichtigsten Kontrollpunkte und Ausdehnung der Kontrollfrequenz

 Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit mindestens zwei Kontrollen auf dem Betrieb innerhalb der Kontrollfrequenz, die saisonal auf die zu kontrollierenden