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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Einleitung Vernehmlassung
Liste der Verordnungen und wichtigste Änderungen
Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)
Verordnungen des Bundesrats
Direktzahlungsverord- Einführung eines neuen Ressourceneffizienzbeitra-1
nung, DZV (910.13) ges für den Herbizidverzicht auf offener Ackerflä-
che. In diesem Zusammenhang wird der Zusatz für den Verzicht auf Herbizide in Kombination mit der schonenden Bodenbearbeitung reduziert.
Schaffung der Möglichkeit, im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Projekten bestimmte Anforderungen des ÖLN zu ändern, wenn diese ökologisch mindestens gleichwertig sind.
Verlängerung des Ressourceneffizienzbeitrages für den Einsatz von präziser Applikationstechnik um vier Jahre bis 2023.
Zusätzlicher RAUS-Beitrag für männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder bis 365 Tage alt, wenn sie im Sommerhalbjahr ausschliesslich geweidet werden.
Die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere (Kurzalpung) wird durch einen variablen Milchviehbeitrag auf Saisonbasis abgelöst.
Die Vollzugsbestimmungen bezüglich wiederholter Erosion werden klarer festgelegt.
Festlegung eines Zeitraums vom 1. April bis 31. August für den Abschluss der Import/Export-Bilanz und der linearen Korrektur.
Administrative Vereinfachungen bei den Bewirtschaftungsauflagen für Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie für Hochstamm-Feldobstbäume.
Nicht-plausible Nährstoffgehalte in HODUFLU können vom Kanton zurückgewiesen werden.
Betriebe, die NPr-Futter einsetzen und mit dem Kanton eine Vereinbarung haben, müssen in
HODUFLU bei den entsprechenden Tierkategorien effektive Gehaltswerte einsetzen.
Hartweizen gilt im Extensoprogramm als Brotweizen.
Verordnung über die Die Vorgaben zu den beiden Pfeilern des Kontrollsys-23
Koordination der Kon- tems „Grundkontrollen“ und „risikobasierte Kontrollen“ trollen auf Landwirt- werden geändert und präzisiert.
schaftsbetrieben, VKKL Grundkontrollen mit weniger Aufwand:
(910.15) Geringerer Kontrollaufwand durch Fokussierung auf
die wichtigsten Kontrollpunkte und Ausdehnung der Kontrollfrequenz
Zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit mindestens zwei Kontrollen auf dem Betrieb innerhalb der Kontrollfrequenz, die saisonal auf die zu kontrollierenden