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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Vernehmlassung
0 Einleitung
Im Verordnungspaket 2018 werden Änderungsentwürfe zu 14 Bundesrats- und zwei WBF-
Verordnungen zur Diskussion gestellt. Insbesondere enthält das Paket die Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des WTO-Ministerbeschlusses über den Ausfuhrwettbewerb und über die Genehmigung der Änderungen der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich Ausfuhrsubventionen vom 15. Dezember 2017. Läuft die Referendumsfrist der Gesetzesrevisionen unbenutzt ab, hat der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens festzulegen. Gleichzeitig sollen die Verordnungen, welche die Ausrichtung der auslaufenden Ausfuhrbeiträge regeln, aufgehoben und die Nachfolgeregelungen in der Einzelkulturbeitrags-, Milchpreisstützungs- und Zollverordnung nahtlos eingeführt werden. Zudem sollen die Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) und die Pflanzenschutzverordnung (PSV) totalrevidiert werden.
0.1 Inkrafttreten
Das vorliegende Verordnungspaket soll voraussichtlich im Oktober 2018 vom Bundesrat beschlossen werden. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Totalrevision der PSV und die Totalrevision der VKKL sollen per 1.1.2020 in Kraft treten.
0.2 Hinweise zum Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsunterlage
Die Erläuterungen und die entsprechende Verordnungsänderung bilden jeweils zusammen ein
Dossier. Die Reihenfolge richtet sich nach der systematischen Sammlung des Bundesrechts. Zu jeder Verordnung sind in der nachfolgenden Tabelle die wichtigsten materiellen Änderungen aufgeführt. Die Seiten des Gesamtpakets sind für eine bessere Übersicht fortlaufend nummeriert.
Die Unterlagen können von der Homepage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW)
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html oder der Bundeskanzlei http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html heruntergeladen werden.
Eingabe der Stellungnahmen
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Mai 2018. Wir bitten Sie, für Ihre Rückmeldung die Word-Vorlage des BLW zu verwenden. Sie kann auf der Homepage
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/agrarpakete-aktuell.html heruntergeladen werden. Dies erleichtert die Auswertung der Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem BLW per E-Mail an [email protected] zugestellt werden.
Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Personen wenden:
• Monique Bühlmann ([email protected]), Sekretariat Tel. 058 462 59 38
• Mauro Ryser ([email protected]) Tel. 058 462 16 04
• Thomas Meier ([email protected]) Tel. 058 462 25 99