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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Einleitung Vernehmlassung

Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)

benden Organismen als Basis für Nahrungs- und Futtermittel, welche nicht als landwirtschaftliche Nutztiere gelten (bspw. Fische, Insekten oder Algen) neu als Nebenbetrieb mit engem sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe zu beurteilen sind.

Agrareinfuhrverord-  Der Zollansatz ausserhalb des Zollkontingents71

nung, AEV (AKZA) für Tiere der Rindviehgattung der Rassen (916.01) Braunvieh, Fleckvieh, Holstein (Tarifnummer

0102.2191) soll um CHF 1000 auf CHF 1500 pro Tier gesenkt werden.

Weinverordnung  Transfer der schon heute nur für schweizerische75

(916.140) Weine geltenden agrarrechtlichen Bestimmungen

der Verordnung des EDI über Getränke in die Weinverordnung (v.a. Assemblage- und Verschnittregelungen)

 Die Kontrollstelle des Weinhandels kann über sämtliche Bestimmungen Verfügungen erlassen, die die Klassierung und die Bezeichnung von Wein betreffen.

Pflanzenschutzmittel-  Die Verfahren zur Erneuerung der Bewilligung und83

verordnung, PSMV zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmit-(916.161) teln sollen zusammengelegt werden.

 Das WBF soll neu die Möglichkeit haben, in der EU als Grundstoffe zugelassene Wirkstoffe als solche in Anhang 1 der PSMV aufzunehmen.

 Anpassung der Definition von Wirkstoffen mit geringem Risiko gemäss Definition der EU

Dünger-Verordnung,  Einführung einer neuen Düngerkategorie „minerali-93

DüV (916.171) sche Recyclingdünger“: Diese neue Düngerkatego-

rie zielt darauf ab, einen klar definierten Rahmen zur Produktion von Düngern aus kommunalen Abwässern in der Schweiz vorzugeben.

 Aquariendüngern sollen mit der geplanten Verordnungsänderung explizit vom Düngerrecht ausgenommen werden.

 Analog zu den anderen Produktionsmitteln in der Landwirtschaft sollen auch für Dünger Ausnahmebewilligungen für die Forschung und Entwicklung erteilt werden können.