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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)

jene Pflanzenschutzmittel konzentrieren können, deren kritische Kontrollpunkte überprüft werden müssen.

8.4.2 Kantone

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen für die Kantone.

8.4.3 Volkswirtschaft

Mit der Zusammenlegung der Verfahren zur Erneuerung der Bewilligung und zur gezielten Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln kann ein Verfahren aufgehoben und die Unternehmen administrativ entlastet werden. Die Zusammenlegung hat keinen Einfluss auf die Produktesicherheit, da die Punkte, die heute beim Verfahren zur Erneuerung der Bewilligung geprüft wurden, neu im Rahmen der gezielten Überprüfung beurteilt werden. Die Bestimmungen der PSMV wie auch die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den geltenden EU-Bestimmungen vereinbar. So können die Risikobewertungen der EU berücksichtigt und die Anerkennung der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten, wie auch die Anerkennung von Grundstoffen in der Schweiz erleichtert werden.

8.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

8.6 Inkrafttreten

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

8.7 Rechtliche Grundlagen

Die Artikel 158 Absatz 2, 159a, 160 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) sowie das Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG) bilden die rechtlichen Grundlagen der vorliegenden Verordnungsänderung.