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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 229Fedlex · Vorlage

Zolltarifgesetz

neue Num. 8462.9900 andere

streichen: 8462.9910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8462.9920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8462.9930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8463 Andere Werkzeugmaschinen zur spanlosen Be- oder Verarbeitung von Metallen oder Cermets

neue Num. 8463.1000 Ziehbänke für Stangen, Röhren, Profile, Drähte oder dergleichen

streichen: 8463.1010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8463.1020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8463.1030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8463.2000 Gewindewalz- oder -rollmaschinen (für Aussen- oder Innengewinde)

streichen: 8463.2010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8463.2020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8463.2030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8463.3000 Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Metalldraht

streichen: 8463.3010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8463.3020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8463.3030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8463.9000 andere

streichen: 8463.9010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8463.9020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8463.9030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas