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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

neue Num. 8465.9100 Sägemaschinen

streichen: 8465.9140 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.9150 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8465.9160 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8465.9200 Abrichthobelmaschinen oder andere Hobelmaschinen; Fräs- oder Kehlmaschinen streichen: 8465.9240 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.9250 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8465.9260 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8465.9300 Schleif- oder Poliermaschinen

streichen: 8465.9340 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.9350 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8465.9360 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8465.9400 Maschinen zum Biegen oder Zusammenfügen

streichen: 8465.9440 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.9450 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8465.9460 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8465.9500 Bohr- oder Stemmmaschinen

streichen: 8465.9540 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.9550 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8465.9560 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8465.9600 Spalt-, Hack- oder Schälmaschinen

streichen: 8465.9640 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.9650 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8465.9660 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg