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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten
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Zolltarifgesetz
neue Num. 8464.1000 Sägemaschinen
streichen: 8464.1010 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
streichen: 8464.1090 andere
neue Num. 8464.2000 Schleif- oder Poliermaschinen
streichen: 8464.2051 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8464.2052 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8464.2053 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8464.9000 andere
streichen: 8464.9051 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8464.9052 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8464.9053 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
8465 Werkzeugmaschinen (einschliesslich Maschinen zum Nageln, Heften, Verleimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
neue Num. 8465.1000 Maschinen, die ohne Werkzeugwechsel verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge
ausführen können
streichen: 8465.1010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8465.1020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8465.1030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8465.2000 Bearbeitungszentren
streichen: 8465.2010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8465.2020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8465.2030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
andere