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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

neue Num. 8464.1000 Sägemaschinen

streichen: 8464.1010 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

streichen: 8464.1090 andere

neue Num. 8464.2000 Schleif- oder Poliermaschinen

streichen: 8464.2051 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8464.2052 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8464.2053 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8464.9000 andere

streichen: 8464.9051 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8464.9052 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8464.9053 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8465 Werkzeugmaschinen (einschliesslich Maschinen zum Nageln, Heften, Verleimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen

neue Num. 8465.1000 Maschinen, die ohne Werkzeugwechsel verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge

ausführen können

streichen: 8465.1010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.1020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8465.1030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8465.2000 Bearbeitungszentren

streichen: 8465.2010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8465.2020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8465.2030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

andere