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Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 4 Seiten
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Schweizerische Eidgenossenschaft [QR Code]
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Confédération suisse
Confédérations Svlzzera
Confederaziun svizra
Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
1
Das PersonenbefÖrdenmgsgesetz vom 20. März 20092 wird wie folgt geändert:
Art. 9 Abs. 2 Bst. b
2 Das Unternehmen muss nachweisen, dass:
b. für das bestehende Verkehrsangebot anderer Unternehmen keine volkswirt schaftlich nachteihgen Wettbewerbsverhältnisse entstehen, insbesondere:
1. im Fernverkehr keine bestehenden und vom Bund konzessionierten Ver kehrsangebote in ihrem Bestand existenziell gefährdet werden,
2. im Regionalverkehr bestehende und von der öffentlichen Hand durch Be triebs- oder Investitionsbeiträge mitfinanzierte Verkehrsangebote er gänzt werden;
Gliederungstitel vor Art. 11a
2a. Abschnitt: Multimodale Mobilität
Art. 11a
1 Der Bund unterstützt die Entwicklung von Dienstleistungen, die mehrere Verkehrs mittel umfassen (multimodale Mobilität). Mindestens ein Teil der Dienstleistung muss durch ein Unternehmen mit einer Konzession nach Artikel 6 oder einer Bewil ligung nach Artikel 8 erbracht werden.
1 BB1...
2 SR 745.1
2018-,