Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/93: Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen · 10 Seiten
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1 Kurzüberblick über Gegenstand der Vernehmlassung
Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention1 und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU)2– gegenwärtig über ein Netz von 30 Freihandelsabkommen (FHA) mit 40 Partnern. Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen. Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Den schweizerischen Wirtschaftsakteuren soll ein möglichst stabiler, hindernis- und diskriminierungsfreier Zugang zu dynamischen ausländischen Märkten verschafft werden.
Seit Inkrafttreten des neuen Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung (BV)3 am 1. August 2003 sind dem fakultativen Staatsvertragsreferendum («fakultatives Referendum», nachfolgend fak. Ref.) völkerrechtliche Verträge dann zu unterstellen, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
Seither hat sich die Praxis der «Standardabkommen» entwickelt. Gemäss dieser Praxis stellten sich Bundesrat und die Bundesversammlung auf den Standpunkt, dass Abkommen, welche rechtsetzende Bestimmungen enthalten, die inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind.
Diese Praxis der «Standardabkommen» wurde im Jahre 2016 vom Bundesrat überprüft. Auf der Grundlage einer Untersuchung des Bundesamtes für Justiz beschloss der Bundesrat am 22. Juni 2016, sie aufzugeben.4 Staatsverträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, müssen zukünftig dem fakultativen Referendum unterstellt werden, selbst wenn sie inhaltlich früheren Abkommen entsprechen. Der Bundesrat schlägt jedoch vor, für Sachgebiete, in denen inhaltlich ähnliche Abkommen abgeschlossen werden, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die den Bundesrat oder die Bundesversammlung zum selbständigen Abschluss von solchen Abkommen ermächtigen. Durch eine Delegation der Vertragsabschlusskompetenz kann die bisherige Praxis gesetzgeberisch kodifiziert werden, was zur Rechtssicherheit und Verwesentlichung der politischen Auseinandersetzung beiträgt. Dafür erforderlich ist allerdings eine rechtliche Grundlage in einem referendumspflichtigen Erlass – also in einem Bundesgesetz oder einem referendumspflichtigen Genehmigungsbeschluss.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Freihandelsabkommen eröffnet. Damit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit die ständige Praxis, sogenannte Standardfreihandelsabkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen, fortgeführt werden kann. Der Vorentwurf sieht die folgende Kompetenzdelegation für die Genehmigung von FHA vor:
Die Bundesversammlung genehmigt Freihandelsabkommen, die im Vergleich zu den bisher abgeschlossenen Freihandelsabkommen der Schweiz keine neuen wichtigen Verpflichtungen für die Schweiz enthalten, mit einfachem, dem Referendum nicht unterstehendem Bundesbeschluss.
1 SR 0.632.31
2 SR 0.632.401
3 SR 101
4 http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2016/2016-06-22.html 452.64-00001 \ COO.2101.104.2.3584191 3/10