Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/93: Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen · 10 Seiten
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2 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 51 Stellungnahmen eingegangen. Grundsätzlich zustimmend sind 30 Stellungnahmen, wovon 7 Stellungnahmen Anpassungsbedarf an der Vorlage sehen. Ablehnend gegenüber der Vorlage äussern sich 18 Stellungnahmen. Drei Stellungnahmen äussern den Verzicht auf eine Stellungnahme.
2.1 Kantone
22 Kantone nehmen zur Vorlage Stellung. Vier Kantone (GE, JU, SZ, VS) sowie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) reichten keine Stellungnahme ein. Elf Kantone begrüssen die Vorlage ausdrücklich (AR, BE, BL, FR, NE, NW, SH, TG, TI, UR, ZG), drei Kantone (GL, LU, SG) haben keine Anmerkungen anzubringen. Vier Kantone (BS, OW, VD, ZH) können der Vorlage mit Vorbehalt zustimmen. Der Kanton OW stellt die Zustimmung unter den Vorbehalt, dass FHA dem fakultativen Referendum zwingend unterstellt werden müssten, falls deren Umsetzung finanzielle oder personelle Auswirkungen auf den Kanton habe. Der Kanton VD stimmt unter dem Vorbehalt zu, dass der Begriff «neue wichtige Verpflichtungen» besser definiert würden. Der Kanton BS stimmt der Vorlage zu, verweist aber darauf, dass wegen dem Fehlen objektiver Kriterien für den Begriff «wichtige Verpflichtungen», eine Streichung des Wortes «wichtig» zu prüfen sei. Der Kanton ZH steht der Vorlage aus verfassungsrechtlichen Gründen kritisch gegenüber (Details in Kapitel 3), kann der Vorlage aber unter den Vorbehalten zustimmen, dass die verfassungsrechtlichen und freihandelspolitischen Aspekte eingehend geprüft und gegeneinander abgewogen und die Kantone weiterhin in die Verhandlungen von FHA einbezogen würden. Zwei Kantone (AG, GR) stehen der Vorlage kritisch gegenüber und zwei Kantone (AI, SO) lehnen die Vorlage ab (Details in Kapitel 3).
2.2 Politische Parteien
Sechs politische Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SP, SVP) haben zur Vorlage Stellung genommen. Die BDP, CVP, FDP und GLP stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, wobei die CVP und die GLP keinen Anpassungsbedarf geltend machen. Die FDP stellt jedoch die Frage nach der Verfassungsmässigkeit der Vorlage (Details unter 3.2). Die BDP weist darauf hin, dass insbesondere bei neuen wichtigen Verpflichtungen die die Landwirtschaft betreffen das fakultative Referendum angewendet werden muss. Die SVP und die SP lehnen beide die Vorlage grundsätzlich ab. Beide Parteien begründen dies unter anderem damit, dass es kein sogenanntes «Standardabkommen» gäbe, da die Bestimmungen je nach Vertragspartner unterschiedliche Wirkung entfalten würden, und dass das fakultative Referendum zur Schweizer Demokratie gehöre.
2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband melden beide den Verzicht auf eine Stellungnahme.
2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Vier gesamtschweizerische Wirtschaftsdachverbände (SGV, SBV, SGB, Travail.Suisse) lehnen die Vorlage ab. Alle vier befürchten einen Mangel an Debatte und demokratischer Legitimität der FHA, falls das fakultative Referendum fallweise wegfallen würde (weitere Details unter Kapitel 3.5). Der SBV lehnt die Vorlage dezidiert ab, da ohne fak. Ref. die Aufrechterhaltung des für die Landwirtschaft existenziellen Grenzschutzes bedroht sei. Einzig die economiesuisse äussert sich positiv zur Vorlage, mit dem Vorbehalt, dass der Begriff «keine neuen wichtigen Verpflichtungen» so eng wie möglich gefasst werden müsse, um einen effizienten Genehmigungsprozess zu gewährleisten. Dies könne unter Umständen dadurch erreicht werden, indem die Wichtigkeit rein volkswirtschaftlich betrachtet würde. Der AGV verzichtet auf eine Stellungnahme und verweist auf die der economiesuisse.
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