Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/93: Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen · 10 Seiten
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2.5 Andere
15 Stellungnahmen sind von anderen Akteuren als den in den Ziffern 2.1 bis 2.4 aufgeführten eingegangen. Von diesen äussern sich 6 zustimmend zur Vorlage (FER, HKBB, scienceindustries, SOHK, Swissmem, Swiss Textiles). Eine Stellungnahme (Centre Patronal) äussert sich grundsätzlich zustimmend, mit dem Vorbehalt, dass noch unklar sei, was genau «wichtige Verpflichtungen» seien. Der Dachverband Schweizerischer Müller (DSM) lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab, da aus ihrer Sicht jeglicher erweiterte Marktzugang im Agrarbereich dem fakultativen Referendum unterstehen müsse. Vier weitere, der Landwirtschaft nahestehenden Organisationen lehnen die Vorlage ab (AGORA, ASSAF, Prométerre, Uniterre). Alle vier sind nicht damit einverstanden, dass Liberalisierungen im Landwirtschaftsbereich u.U. nicht dem fak. Ref. unterstellt würden. Drei weitere Organisationen (Alliance Sud, Public Eye, SWISSAID), lehnen die Vorlage unter anderem mit der Begründung ab, dass unklar sei, was genau «neue wichtige Verpflichtungen» seien.
3 Wichtigste Rückmeldungen nach Thema
Nachfolgend werden die wichtigsten Positionen der Stellungnahmen wiedergegeben, welche Anpassungsbedarf an der Vorlage geltend machen. Fallweise werden auch Bemerkungen von Stellungnahmen wiedergegeben, die der Vorlage zustimmen und keinen Anpassungsbedarf sehen.
3.1 Allgemeines
Elf Stellungnahmen (BE, FR, NE, NW, BDP, GLP, FER, HKBB, SOHK, Swissmem, Swiss Textiles) begrüssen die Vorlage ausdrücklich wegen der antizipierten Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Auch Stellungnahmen, welche Vorbehalte äussern (VD, ZH, economiesuisse, Centre Patronal) oder die Vorlage ablehnen (AGORA, ASSAF, SGB), sehen darin einen möglichen Vorteil.
13 Stellungnahmen (BE, BL, FR, NW, TG, ZG, CVP, FDP, FER, HKBB, SOHK, Swissmem, Swiss Textiles) befürworten die Vorlage unter anderem aus dem Grund, dass diese die Fortführung der bewährten Praxis der Genehmigung der Standardabkommen durch die Bundesversammlung ermöglichen würde. Auch drei andere Stellungnahmen (GR, NE, GLP) äussern sich dahingehend, dass es in der Regel ausreichend sei, wenn die Bundesversammlung über die Genehmigung von FHA befinde.
Sechs Stellungnahmen (FDP, FER, HKBB, SOHK, scienceindustries, Swiss Textiles) führen als weiteren Grund für die Zustimmung auf, dass das fak. Ref. bei der Genehmigung von FHA zu Verzögerung und Rechtsunsicherheit führe. Ähnlich äussert sich auch die BDP, welche den langen Ratifikationsprozess der Schweiz als attraktivitätsmindernd für FHA-Partner sieht. Auch der Kanton BS sieht in der Vorlage eine Stärkung der Rechtssicherheit. Demgegenüber argumentiert der Kanton SO, dass durch die Zweiteilung in FHA mit und ohne neuen wichtigen Bestimmungen eine gewisse Unsicherheit geschaffen würde. Fünf Stellungnahmen (SG, SP, SGB, AGORA, ASSAF) bezweifeln, dass die fallweise Aufhebung des fak. Ref. für Standardabkommen zu einem bedeutenden Zeitgewinn führen würde. Ähnlich äussert sich der Kanton SO, der im Zeitgewinn den einzigen Vorteil der Vorlage sieht, der aber zu gering sei um diese zu rechtfertigen. Auch die SVP weist darauf hin, dass die Referendumsfrist unbedeutend sei, schliesslich stehe der langfristige Wohlfahrtsgewinn im Fokus und nicht ein Wettrennen um die Inkraftsetzung.
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