Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
5.2 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Wettbewerb
5.2.1 Standortattraktivität und Wettbewerb
Das Vertrauen der Bankkundinnen und Bankkunden in einen Finanzplatz hängt stark von den Dienstleistungen und der Sicherheit ab, der dieser bietet. Das starke Vertrauen der in- und ausländischen Bankkundinnen und Bankkunden in den Schweizer Finanzplatz soll erhalten bleiben. Mit der geplanten Stärkung des Einleger- und Anlegerschutzes soll die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz gestärkt werden. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie stützt dieses Argument: Länder mit einem besser ausgebauten Einlegerschutz verfügen über umfangreichere grenzüberschreitende Depositen von Ausländerinnen und Ausländern als Länder mit einem geringeren Schutzniveau.
Defizite in Bezug auf den Einlegerschutz sollten sinnvollerweise in einem stabilen und möglichst normalen Umfeld korrigiert werden wie dies gegenwärtig der Fall ist und nicht erst – wie in der Vergangenheit – in einer angespannten Situation einer Krise mittels Notmassnahmen. Mit dem gewählten Vorgehen können die Banken und die Einlagensicherung das höhere Schutzniveau allmählich aufbauen.
Auf die Wettbewerbssituation zwischen den Finanzinstituten in der Schweiz haben die vorgeschlagenen Massnahmen kaum einen Einfluss. Sämtliche Banken und Effektenhändler in der Schweiz mit privilegierten Einlagen sind verpflichtet, sich einer Selbstregulierung anzuschliessen, welche um die Sicherung der Einlagen besorgt ist. Die Massnahmen betreffen somit sämtliche Mitgliedinstitute der esisuisse im Umfang ihrer gesicherten Einlagen. Eine Verzerrung in Bezug auf die Wettbewerbssituation bei der Entgegennahme von Bankeinlagen ergibt sich durch die Massnahmen somit nicht.
5.2.2 Kreditvergabe und gesamtwirtschaftliches Wachstum
Obschon in modernen Volkswirtschaften die Kreditvergabe grundsätzlich durch Bilanzverlängerung der Bank auch ohne vorherigen Zufluss an Depositen geschehen kann, beruht das klassische Bankgeschäft auf der Entgegennahme von Einlagegeldern und der Vergabe von Krediten durch die Banken. Damit ergibt sich die typische Fristentransformation. Die finanziellen Möglichkeiten zur Kreditvergabe hängen somit teilweise unter anderem auch vom Umfang der Depositen ab. Insbesondere in einer Krisensituation kann ein umfangreicher Abzug von Einlagegeldern die Kreditvergabe der Banken einschränken. Dadurch werden die negativen Folgen für die Realwirtschaft verstärkt. Sämtliche Massnahmen, die das Vertrauen in die Sicherheit der Einlagen erhöhen und damit die Wahrscheinlichkeit eines Bankensturms verringern, können dazu beitragen, die Kreditvergabe durch die Banken zu Krisenzeiten und letztendlich das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu stabilisieren.
5.2.3 Gesamtwirtschaftliche Risiken
Die Festlegung einer fixen Frist für die Auszahlung an die Einlegerinnen und Einleger, die Erhöhung der Systemobergrenze sowie die TCM-Hinterlegungslösung stär-