Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/22: Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) · 59 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Unternehmensnachfolge

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.300059 / 232.1/2019/00001

Zusammenfassung

Das Vernehmlassungsverfahren lief vom 10. April bis zum 30. August 2019. Stellung genommen haben 23 Kantone, 5 politische Parteien sowie 27 Organisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmer. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 55 Stellungnahmen.

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer (21 Kantone, 4 politische Parteien und 20 Organisationen) haben den Entwurf für die Änderung des Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge) positiv aufgenommen. Nur ein Kanton, eine politische Partei und eine Organisation lehnen den Entwurf ab. Ein Kanton und sechs Organisationen haben nicht ausdrücklich Stellung bezogen.

Generell stösst das Ziel, die Unternehmensnachfolge zu vereinfachen, auf breite Zustimmung. Die erwarteten positiven Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf den Fortbestand von Unternehmen werden begrüsst. Diese dürften insbesondere für Familienunternehmen und KMU, für die Erhaltung der von diesen Unternehmen geschaffenen Arbeitsplätze und für die Wirtschaft im Allgemeinen von Nutzen sein.

Von den vorgeschlagenen Massnahmen werden die Möglichkeit, ein Unternehmen als Ganzes einer einzigen Person zuzuweisen und die Möglichkeit für die Unternehmensnachfolgerin oder den Unternehmensnachfolger, von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub zu erhalten, auf breiter Basis befürwortet. Dasselbe gilt für das Recht der Miterbinnen und Miterben, die Übernahme eines Minderheitsanteils an einem Unternehmen auf Anrechnung an ihren Pflichtteil abzulehnen. Zum Anrechnungswert des Unternehmens im Erbgang hingegen wurden angesichts der verhältnismässig hohen Komplexität dieser Frage verschiedene Bemerkungen angebracht.

Die Verpflichtung der Unternehmensnachfolgerin oder des Unternehmensnachfolgers, den Miterbinnen und Miterben bei einem Zahlungsaufschub Sicherheiten zu leisten, stiess bei zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern auf Kritik, da diese Verpflichtung die Umsetzung der Bestimmung zum Zahlungsaufschub unter Umständen erheblich erschwert. Ausserdem wurde der Kreis der vom Vorentwurf betroffenen Unternehmen (Einzelunternehmen und nicht börsenkotierte Gesellschaften, mit Ausnahme der reinen Vermögensverwaltungsgesellschaften und der landwirtschaftlichen Gewerbe) in mehreren Stellungnahmen in Frage gestellt.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer bedauern es, dass die steuerlichen Aspekte, die bei der Unternehmensnachfolge von grosser Bedeutung sind, nicht angesprochen wurden (Zuständigkeit der Kantone).

Schliesslich wurde auf den folgenden Umstand hingewiesen: Durch die Reduktion des gesetzlichen Pflichtteils der Nachkommen, die im Entwurf des Bundesrates für die Revision des Erbrechts vom 29. August 2018 vorgeschlagen wird, wird die Testierfreiheit erhöht. Dies ist die wichtigste Massnahme zur Förderung der Unternehmensnachfolge.