Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/22: Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) · 59 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Unternehmensnachfolge
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.300059 / 232.1/2019/00001
• Gerade Unternehmerinnen und Unternehmern soll es möglich sein, mit entsprechenden
Verfügungen sicherzustellen, dass ihre Unternehmen bei einem Erbgang nicht zerstückelt und damit in ihrer Kontinuität nicht gefährdet werden.29
• Die jetzige Rechtslage ist unbefriedigend und kann ein unnötiges Hindernis für eine Unter-
nehmensnachfolge darstellen und so die Fortführung eines Unternehmens verunmöglichen. Die Interessen der Erbinnen und Erben geniessen gegenüber denjenigen des Unternehmens Vorrang. Dies führt zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen und die volkswirtschaftliche Wertschöpfung wird in Mitleidenschaft gezogen.30
Gesellschaft und Wirtschaft im Allgemeinen
• Im Mittelpunkt der vorliegenden Revisionsbestrebungen stehen die höhere Stabilität von
Unternehmen sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen, was im Ergebnis auch unmittelbare volkswirtschaftliche Wachstumseffekte mit sich bringt.31
• Mit den vorgelegten Massnahmen hat die Erblasserin oder der Erblasser weitere Möglich-
keiten, Nachfolgelösungen umzusetzen, die ihr oder ihm aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheinen.32 Damit sind auch unmittelbare positive Wachstumseffekte und volkswirtschaftlich positive Wirkungen verbunden.33 Diese liegen im Interesse der Wirtschaft im Allgemeinen34 sowie auch der lokalen Wirtschaft35.
• Das Interesse der Arbeitnehmenden am Erhalt ihrer Arbeitsplätze und das allgemeine In-
teresse der Volkswirtschaft rechtfertigen gewisse Einschränkungen in der Rechtsstellung einzelner Erbinnen und Erben.36
• Die vorgeschlagenen Regelungen ermöglichen eine stärkere Konzentration des Eigen-
tums am Unternehmen bei einer einzigen Nachfolgerin oder einem einzigen Nachfolger, was aus ökonomischer Sicht sinnvoll erscheint.37
• Sie verhindern die Zerstückelung von Unternehmen38 oder die Schliessung von Unterneh-
men39, tragen auf diese Weise zur Stabilität40 und zum Erhalt von Unternehmen bei41, der in vielen Fällen bei der Übernahme des Unternehmens durch eine familieninterne Erbin oder einen familieninternen Erben gesichert wäre42.
Beschäftigung, Familienunternehmen und KMU
• Die vorgeschlagenen Regelungen schaffen für KMU, die für die Volkswirtschaft von zent-
raler Bedeutung sind und unterstützt werden müssen43, optimale Bedingungen44. Es besteht weiterer Anpassungsbedarf bei der erbrechtlichen Regelung im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge.45
• Sie ermöglichen es, die von den Unternehmen geschaffenen Arbeitsplätze zu erhalten.46
29 glp, S. 1.
30 SBV, S. 1; SGV, S. 2.
31 BE, S. 3.
32 AI, S. 1.
33 AI, S. 1.
34 BS, S. 1; TI, S. 1.
35 VD, S. 1.
36 SP, S. 1.
37 AI, S. 1.
38 AG, S. 1; JU, S. 1; economiesuisse, S. 2, suissetec, S. 1.
39 AG, S. 1.
40 LU, S. 1.
41 GL, S. 1.
42 FDP, S. 1.
43 FDP, S. 1; glp, S. 1.
44 GL, S. 1.
45 SO, S. 1; CP, S. 2; Relève PME, S. 1.
46 GL, S. 1; JU, S. 1; LU, S. 1; TI, S. 1; SGB, S. 2.