Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/22: Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) · 59 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassungsbericht Unternehmensnachfolge

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.300059 / 232.1/2019/00001

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für die Änderung des Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge) lief vom 10. April bis zum 30. August 2019.1 Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 23 Kantone, 5 politische Parteien sowie 27 Organisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmer. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 55 Stellungnahmen.2 Vier Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.3

2 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer

Im Anhang ist ein Verzeichnis der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen enthalten, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben.

3 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

In seiner Botschaft vom 29. August 2018 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Erbrecht) hat der Bundesrat seine Absicht bekundet, einen Vorentwurf mit Massnahmen zur Vereinfachung der Unternehmensnachfolge vorzulegen.4

Die Vernehmlassung bezog sich somit auf den Vorentwurf des Bundesrates vom 10. April 2019 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge) und auf seinen erläuternden Bericht. Der Vorentwurf schlägt vier zentrale Massnahmen vor. Erstens schafft er für die Erbinnen und Erben ein Recht auf Integralzuweisung eines Unternehmens im Rahmen der Erbteilung, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll insbesondere die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Zweitens führt der Vorentwurf zugunsten der Unternehmensnachfolgerin oder des Unternehmensnachfolgers die Möglichkeit ein, von den anderen Erbinnen und Erben einen Zahlungsaufschub zu erhalten, namentlich um schwerwiegende Liquiditätsprobleme zu vermeiden. Drittens legt er spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens fest, indem er zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen unterscheidet. Damit soll dem unternehmerischen Risiko Rechnung getragen werden, das die Unternehmensnachfolgerin oder der Unternehmensnachfolger auf sich nimmt; gleichzeitig werden die anderen Erbinnen und Erben hinsichtlich der Vermögensgegenstände, die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen, nicht benachteiligt. Viertens und letztens wird mit dem Vorentwurf ein verstärkter Schutz der pflichtteilsberechtigten Erbinnen und Erben eingeführt, indem ausgeschlossen wird, dass ihnen ihr Pflichtteil gegen ihren Willen in Form eines Minderheitsanteils an einem Unternehmen zugewiesen werden kann, wenn eine andere Erbin oder ein anderer Erbe die Kontrolle über dieses Unternehmen ausübt.

1 Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht sind abrufbar unter: http://www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Erbrecht > Vernehmlassungsverfahren zur erbrechtlichen Unternehmensnachfolge.

2 Die Stellungnahmen sind abrufbar unter: http://www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Erbrecht > Vernehmlassungsverfahren zur erbrechtlichen Unternehmensnachfolge > Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens.

3 Evangelische Frauen Schweiz, Schweizerische Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband.

4 BBl 2018 5813, hier 5826