Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/25: Neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen · 7 Seiten

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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

1.1 Grund für das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

Das Bundesgericht hielt in zwei Leiturteilen fest, dass auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Ausserdem überwies das Parlament die Motion 15.3416 Flückiger-Bäni, die eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer an alle Haushalte und Unternehmen verlangt.

Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die ermöglicht, dass alle Haushalte eine pauschale Vergütung für die vom Bund erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten. Diese Vergütung soll 50 Franken betragen und auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer stellt aus Sicht des Bundesrats eine einfache und effiziente Lösung dar: Die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte würde davon profitieren.

Für die Unternehmen ist im Vorentwurf keine pauschale Vergütung vorgesehen. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche gegenüber dem BAKOM geltend machen.

1.2 Durchführung der Vernehmlassung

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 17. April 2019 eröffnet und dauerte bis am 5. August 2019.

Es wurden insgesamt 43 Vernehmlassungen eingereicht (vgl. Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden unter Ziffer 3). Das BAKOM hat die Stellungnahmen im Originalwortlaut für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen > Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen).

24 von 26 Kantonen, vier der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (CVP, FDPdie Liberalen, SP, SVP) sowie Vertreter der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (1) bzw. der Wirtschaft (3), und weitere interessierte Kreise haben sich zum Vorentwurf geäussert. In der Gruppe der weiteren Kreise haben hauptsächlich Organisationen aus dem Medienbereich und Konsumentenorganisationen an der Vernehmlassung teilgenommen.

Adressaten Eingegangen

Kantonsregierungen 2724

(inklusive Konferenz der Kantonsregierungen)

Politische Parteien der Bundesversammlung 134

Dachverbände Gemeinden, Städte, Berggebiete 31

Dachverbände Wirtschaft 83

Weitere interessierte Kreise 1011

Total 6143