Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/25: Neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen · 7 Seiten
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2 Auswertung der Stellungnahmen
2.1 Übersicht
Von den insgesamt 43 Eingaben heissen 39 die Vernehmlassungsvorlage gut, 32 davon ohne Vorbehalte bzw. ohne vom Vorentwurf abweichende Änderungsvorschläge. Das gilt für alle 24 teilnehmenden Kantone, zwei der vier an der Vernehmlassung teilnehmenden politischen Parteien (FDP die Liberalen, SP) und die meisten der Vernehmlassungsteilnehmenden aus dem Kreis der Dachverbände und der weiteren interessierten Kreise (Centre Patronal, SGB, SRG SSR, SSV, Telesuisse,
Travail.Suisse). In sieben Eingaben werden Vorbehalte und Änderungswünsche deponiert (acsi, AR-BUS, CVP, FRC, Pensionskassenverband, SKS, ein privater Vernehmlassungsteilnehmer).
Die Aktion Medienfreiheit, der Schweizerische Gewerbeverband, die SVP und ein privater Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Vorentwurf in der vorliegenden Form ab.
2.2 Allgemeine Einschätzung
Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmende sind sich einig, dass der Bund die Rückerstattung an die Haushalte mittels einer Pauschallösung und nicht in individuellen Verfahren abwickeln soll. Auch die Form der pauschalen Vergütung via eine Gutschrift auf den Rechnungen der Erhebungsstelle Serafe AG ist grossmehrheitlich unbestritten.
In einigen Eingaben wird eine gesetzliche Regelung auch für Unternehmen gefordert. Weiter wird eine Ausdehnung bzw. Begrenzung des Kreises der berechtigten Privatpersonen / Haushalte in bestimmten Konstellationen vorgeschlagen. Der Ausgleich der aus der Gutschrift resultierenden Mindereinnahmen aus der Bundeskasse gibt nur vereinzelt Anlass zu Diskussionen. Verschiedentlich wird die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe der Pauschalvergütung von 50 Franken pro Haushalt thematisiert und insbesondere eine Verzinsung dieses Betrags gefordert.
2.3 Zusammenfassung der aufgegriffenen Punkte
2.3.1 Zweckmässigkeit
In beinahe allen Stellungnahmen wird ausgeführt, dass eine Pauschallösung für Haushalte zweckmässig sei und einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand verhindere.
2.3.1 Unternehmen
Die Aktion Medienfreiheit, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP, die SVP und eine Privatperson fordern eine vollständige Umsetzung der Motion Flückiger-Bäni mit Blick auf die Unternehmen und die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Während ASIP, Gewerbeverband, SVP und eine Privatperson sinngemäss eine Pauschallösung auch für Unternehmen verlangen, ist für die Aktion Medienfreiheit zumindest eine gesetzliche Regelung erforderlich, die aufzeigt, wie die Unternehmen vorgehen müssen, um unkompliziert die Mehrwertsteuer zurückfordern zu können. Vier Kantone (AG, BS, GE, UR) und der Städteverband unterstützen zwar das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen ohne gesetzliche Grundlage für die Unternehmen, wünschen aber eine unkomplizierte Behandlung von Gesuchen. Der Kanton Solothurn bedauert das Fehlen einer Pauschallösung für Unternehmen, kann die Gründe hierfür aber nachvollziehen. Demgegenüber lehnt die CVP sowohl eine Pauschallösung wie auch eine Rückvergütung an die Unternehmen im Einzelfall und auf Gesuch hin ab.
2.3.2 Kreis der vergütungsberechtigten Privatpersonen
Die drei an der Vernehmlassung teilnehmenden Konsumentenorganisationen acsi, FRC und SKS fordern, dass der Kreis der von der pauschalen Vergütung erfassten Begünstigten ausgedehnt werde. Diejenigen der rund 30'000 Gebührenzahlenden, die bereits ein Rückerstattungsgesuch eingereicht haben und zum Zeitpunkt der Gutschrift keinen Haushalt mehr bilden (z.B. wegen Wegzugs ins Ausland), sollen auf Gesuch hin ebenfalls die Pauschale erhalten. Die Vereinigung für kritische Medien-