Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/25: Neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen · 7 Seiten

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nutzung ARBUS schlägt bei allfälligen Überschüssen einen Fonds für Härtefälle bei Haushalten in prekären Verhältnissen vor. Die SVP fordert, dass aufgrund der starken Zuwanderung im betroffenen Zeitraum auf keinen Fall auf die Anzahl Haushaltung im Gutschriftsjahr abgestützt werden dürfe, sondern mindestens die nach 2015 gegründeten neuen Haushalte von den Berechnungen und der Gutschrift ausgeklammert werden.

2.3.3 Höhe der Vergütung

Während der vom Bundesrat vorgeschlagene pauschale Vergütungsbetrag von 50 Franken bei den meisten Teilnehmern Zustimmung findet, bezeichnen acsi, FRC und SKS diesen als Minimum und fordern überdies eine Verzinsung seit dem Rückerstattungsurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017. Die SVP weist darauf hin, dass die von ihr geforderte Beschränkung der berechtigten Haushalte zu einer Erhöhung der Pauschale pro Haushalte führen würde. Ein privater Vernehmlassungsteilnehmer beantragt eine pauschale Vergütung von 100 Franken pro Haushalt, verteilt auf zwei Jahre.

2.3.4 Finanzierung und Form der Vergütung

Der Gewerbeverband lehnt – anders als die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden – einen Ausgleich aus der Bundeskasse aus prinzipiellen Gründen ab. Als Alternative zur vorgeschlagenen pauschalen Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle wäre für den Gewerbeverband denkbar, im Rahmen einer Revision der Radio- und Fernsehverordnung die Beitragssätze der Haushalte und Unternehmen so anzupassen, dass die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeiträge kompensiert werden können. Ein privater Vernehmlassungsteilnehmer schlägt zum Ausgleich der Mehrwertsteuer eine Senkung der jährlichen Abgabe für Radio und Fernsehen um 3,3 Prozent während fünf Jahren vor. Eine Finanzierung aus der Bundeskasse lehnt er ab, da die Mehrwertsteuer zur SRG geflossen sei. Demgegenüber hält Travail.Suisse fest, dass die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf keinen Fall zulasten der Radio- und Fernsehveranstalter gehen dürfe, da sonst der mediale Service public gefährdet sei.

Die SVP verlangt, dass der durch die Rückvergütung entstehende Personalaufwand einzig vom UVEK kompensiert werde.

2.3.5 Weitere Punkte

Aktion Medienfreiheit und die SVP weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber nicht zwingend an die im Bundesgerichtsurteil festgelegte Verjährungsfrist von fünf Jahren gebunden sei. Er könne grundsätzlich die unrechtmässige Erhebung und Verwendung der Mehrwertsteuer bis 1995 berücksichtigen und einen wesentlichen weitergehenden Ausgleich schaffen.

Ein privater Vernehmlassungsteilnehmer bringt vor, dass der Sachverhalt im Vernehmlassungsentwurf nicht vollständig und falsch dargestellt werde. Er verlangt ausserdem, dass geklärt werde, wer für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren verantwortlich war. Dieselbe Frage wirft die SVP auf.

3 Verzeichnis der Eingaben Kantone / Cantons / Cantoni

AG Staatskanzlei des Kantons Aargau

AI Ratskanzlei des Kantons Appenzell Innerrhoden

AR Kantonskanzlei des Kantons Appenzell Ausserrhoden

BE Staatskanzlei des Kantons Bern

BL Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft