Vorlage
Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
2 Die FINMA hält die Einzelheiten zur Beteiligung der Betroffenen in ihren Leitlinien zu den Regulierungsgrundsätzen nach Artikel 7 Absatz 5 FINMAG fest.
Art. 9 Konsultation der mitinteressierten Verwaltungseinheiten
1 Die FINMA führt vor Erlass oder Änderung einer Verordnung oder eines Rundschreibens eine Konsultation der mitinteressierten Verwaltungseinheiten durch.
2 Einzuladen sind dabei alle Verwaltungseinheiten, die einen fachlichen Bezug zum Geschäft haben oder die für die Beurteilung finanzieller, rechtlicher oder formeller Aspekte zuständig sind.
Art. 10 Öffentliche Konsultation
1 Bei Verordnungen von grosser Tragweite im Sinne des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 20053 (VlG) führt die FINMA ein Vernehmlassungsverfahren nach dem VlG durch.
2 Bei anderen Verordnungen sowie bei Rundschreiben führt die FINMA Anhörungen durch. Vorbehalten bleibt Artikel 3 Absatz 2 VlG.
3 Vernehmlassungsverfahren und Anhörungen werden vom Verwaltungsrat der FINMA eröffnet.
Art. 11 Form und Frist öffentlicher Konsultationen
1 Für Verordnungen und Rundschreiben nach Artikel 10 Absatz 2 gilt:
a. Die Anhörungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate.
b. Sie wird unter Berücksichtigung von Ferien- und Feiertagen sowie von Inhalt und Umfang der Vorlage angemessen verlängert.
c. Duldet das Vorhaben keinen Aufschub, so kann die Frist ausnahmsweise verkürzt werden. Eine Verkürzung der Frist ist gegenüber den Anhörungsadressaten sachlich zu begründen.
2 Die Konsultationsunterlagen erläutern den Inhalt und die Ziele des Regulierungsvorhabens und legen dar, inwiefern die Regulierungsgrundsätze gemäss diesem Abschnitt berücksichtigt werden. Die Wirkungsanalyse nach Artikel 7 ist Bestandteil der Konsultationsunterlagen.
3 Finden gleichzeitig zusammenhängende Konsultationen zu einer FINMA-Regulierung und zu einem übergeordneten Rechtserlass statt, so gelten für die Konsultation der FINMA dieselben Fristen wie für die Konsultation zum übergeordneten Rechtserlass.
4 Die Stellungnahmen zur Konsultation werden gewichtet und ausgewertet. Die Ergebnisse der Konsultation werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst, der vom Verwaltungsrat der FINMA verabschiedet wird.