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Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 5 Seiten

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5Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit kann in der Periode 2021– 2024 zwischen den beiden Rahmenkrediten Verschiebungen in der Höhe von maximal 120 Millionen Franken vornehmen.

Art. 2

Die Rahmenkredite nach Artikel 1 Absatz 2 beruhen auf dem Stand des

Landesindexes der Konsumentenpreise vom Februar 2019 (101,7 Punkte, Dezember 2015 = 100 Punkte) sowie folgenden Teuerungsannahmen:

2021: +1,0 %;

2022: +1,0 %;

2023: +1,0 %;

2024: +1,0 %.

Art. 3

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.