Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten
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5.5.3 Verfahren der Beitragsgewährung
Die «EZA-HH-Verordnung», die «Ost-Verordnung», das «MS-Gesetz» sowie die Weisung des EDA vom 1. Januar 2018 über die Finanzkompetenzen und die dazugehörigen Anhänge regeln die Finanzkompetenzen und die Kontrolle der Mittelverwendung im Bereich der IZA.
Die DEZA, die AMS und das SECO haben klare und transparente Verfahren und Richtlinien für den ergebnisorientierten Einsatz der Mittel festgelegt und wenden diese an. Bei der Durchführung der Massnahmen vergeben diese Stellen Mandate nicht nur nach der Subventionsgesetzgebung, sondern auch gemäss den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen80, des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen81 und der diesbezüglichen Verordnung vom 11. Dezember 199582. Beim Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Anlagen sind die DEZA, die AMS und das SECO abgesehen von den wirtschaftlichen Aspekten bestrebt, die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards innerhalb des vorgesehenen Rechtsrahmens zu fördern und somit die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 zu stärken. Dieser Grundsatz gilt sowohl in der Schweiz als auch in den Schwerpunktländern.
5.5.4 Befristung und degressive Ausgestaltung der Subvention
Die IZA ist eine langfristige Aufgabe, welche nicht an sich zeitlich begrenzt ist. Die Beiträge ihrerseits werden befristet vergeben und sind erneuerbar. Allgemein muss jedoch langfristig Unterstützung gewährt werden, um die erwartete Wirkung zu erzielen. Die Beiträge sind grundsätzlich nicht degressiv.
Die Geltungsdauer des «Ostgesetzes» ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Danach fällt die Weiterführung der Transitionszusammenarbeit mit jenen Ländern, die gemäss OECD-Kriterien für die APD infrage kommen, unter das «EZA-HH-Gesetz».
80 SR 0.632.231.422
81 SR 172.056.1
82 SR 172.056.11
Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)