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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung AS ...

Anhang 7 (Art. 63 Abs. 1)

Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien

1. Zusammenarbeit mit den Referenzlaboratorien der Europäischen Union und

Beteiligung an Schulungen und Laborvergleichstests, die von diesen Laboratorien organisiert werden;

2. Koordination der Tätigkeiten der amtlichen Laboratorien mit dem Ziel, die

Methoden für Laboranalysen, -tests oder -diagnosen und ihre Verwendung zu harmonisieren und zu verbessern;

3. gegebenenfalls Organisation von Laborvergleichstests oder Eignungsprü-

fungen zwischen amtlichen Laboratorien, Ergreifen angemessener Folgemassnahmen nach solchen Tests sowie Information des BLV über die Ergebnisse solcher Tests und Folgemassnahmen;

4. Gewährleistung der Weiterleitung der vom Referenzlaboratorium der Euro-

päischen Union bereitgestellten Information an das BLV und die amtlichen Laboratorien;

5. wissenschaftliche und technische Unterstützung des BLV innerhalb des

Aufgabenbereichs bei der Umsetzung des nationalen Kontrollplans und der gemäss Artikel 19 der Verordnung vom 16. Dezember 201655 über den Nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände angenommenen koordinierten Kontrollprogramme;

6. gegebenenfalls Validierung der Reagenzien und der Reagenzienchargen so-

wie Führung und Aktualisierung der Listen der verfügbaren Referenzsubstanzen und Reagenzien sowie der Hersteller und Lieferanten solcher Substanzen und Reagenzien;

7. Durchführung von Erfahrungsaustauschsitzungen sowie erforderlichenfalls

Schulungen für das Personal der amtlichen Laboratorien;

8. gegebenenfalls Unterstützung des BLV bei der Diagnostizierung der Aus-

brüche von durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten und Zoonosen sowie im Falle nicht vorschriftsmässiger Sendungen durch Untersuchung von Erregerisolaten zur Diagnosebestätigung, zur Charakterisierung und taxonomischen Einordnung.

55 SR 817.032