Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Änderung der Verordnung über Lebensmittel und

Gebrauchsgegenstände (LGV)

I. Ausgangslage

Nach dem Inkrafttreten der Totalrevision der LGV am 1. Mai 2017 hat sich gezeigt, dass verschiedene neue Bestimmungen präzisiert werden müssen. Zudem hat sich seither auch das das Lebensmittelrecht der EU weiterentwickelt. Im Rahmen des vorliegenden Revisionspakets ("Stretto 3") soll die LGV wieder auf den neusten Stand gebracht werden.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Fussnote und 4 Buchstabe e

In Absatz 3 Buchstabe a wird einzig die Fussnote aktualisiert.

In Absatz 4 Buchstabe e soll künftig auf die Definitionen der neuen EU-Kontrollverordnung verwiesen werden (Verordnung (EU) 2017/6251). Diese Verordnung ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004.

Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a

Absatz 2 Buchstabe a wird allgemeiner formuliert. Es geht bei den Bewilligungen nicht nur um Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, sondern auch um die Bewilligung von Angaben (gesundheitsbezogene Angaben) oder Behandlungen (z.B. mit ionisierenden Strahlen).

Artikel 14 Absatz 2

Das 10. und 11. Kapitel der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft definieren, was unter Milch und den verschiedenen Milchprodukten wie Käse, Joghurt etc. zu verstehen ist. Grundsätzlich dürfen die rechtlich definierten Produktbezeichnungen nur für diese Erzeugnisse verwendet werden. Ausnahmsweise gilt dieser Grundsatz jedoch nicht für die Bezeichnung von Erzeugnissen, deren Beschaffenheit aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist, oder wenn die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft des Erzeugnisses verwendet

1 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates, ABl. L 95 Fassung vom 7.4.2017, S. 1 Erläuterung zur Änderung der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände