Vorlage Handelsabkommen
Vernehmlassung 2019/37: Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich · 88 Seiten
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ANLAGE A ZU ANHANG 4
Name des Bezeichnung Zollansatz in Jahresmenge Schweizerischen CHF/kg (in Tonnen Zolltarifs brutto Nettogewicht)
0712 20 00 Speisezwiebeln, getrocknet, auch in 05
Stücke oder Scheiben geschnitten,
oder anders zerkleinert oder in
Pulverform, aber nicht weiter
zubereitet
0713 10 11 Trockene Erbsen (Pisum sativum), Ermässigung54
ausgelöste, ganz, unbearbeitet, zu von 0.90 auf Futterzwecken den Zollansatz 0713 10 19 Trockene Erbsen (Pisum sativum), 054
ausgelöste, ganz, unbearbeitet (weder
zu Futterzwecken noch zu
technischen Zwecken oder zur Her-
stellung von Bier)
Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder Frei unbegrenzt getrocknet:
0802 21 90 — in der Schale, weder zu
Futterzwecken noch zur
Ölgewinnung
0802 22 90 — ohne Schale, weder zu
Futterzwecken noch zur
Ölgewinnung
0802 32 90 Nüsse Frei5
ex 0802 90 90 Pinienkerne, frisch oder getrocknet Frei unbegrenzt