Vorlage Handelsabkommen

Vernehmlassung 2019/37: Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich · 88 Seiten

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ANLAGE A ZU ANHANG 4

Name des Bezeichnung Zollansatz in Jahresmenge Schweizerischen CHF/kg (in Tonnen Zolltarifs brutto Nettogewicht)

0712 20 00 Speisezwiebeln, getrocknet, auch in 05

Stücke oder Scheiben geschnitten,

oder anders zerkleinert oder in

Pulverform, aber nicht weiter

zubereitet

0713 10 11 Trockene Erbsen (Pisum sativum), Ermässigung54

ausgelöste, ganz, unbearbeitet, zu von 0.90 auf Futterzwecken den Zollansatz 0713 10 19 Trockene Erbsen (Pisum sativum), 054

ausgelöste, ganz, unbearbeitet (weder

zu Futterzwecken noch zu

technischen Zwecken oder zur Her-

stellung von Bier)

Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder Frei unbegrenzt getrocknet:

0802 21 90 — in der Schale, weder zu

Futterzwecken noch zur

Ölgewinnung

0802 22 90 — ohne Schale, weder zu

Futterzwecken noch zur

Ölgewinnung

0802 32 90 Nüsse Frei5

ex 0802 90 90 Pinienkerne, frisch oder getrocknet Frei unbegrenzt