Vorlage Handelsabkommen
Vernehmlassung 2019/37: Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich · 88 Seiten
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ANLAGE B ZU ANHANG 4
KN-Code Bezeichnung Zollansatz in Jährliche EUR/100 kg Menge (in
Nettogewicht Tonnen Netto-
gewicht)
ex 2009 21 00 Pulver von Saft aus Pampelmusen Frei unbegrenzt ex 2009 29 oder Grapefruits, auch mit Zusatz
von Zucker oder anderen
Süssmitteln
ex 2009 31 Pulver von Saft aus anderen Frei unbegrenzt ex 2009 39 Zitrusfrüchten, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süssmitteln
ex 2009 41 Pulver von Ananassaft, auch mit Frei unbegrenzt ex 2009 49 Zusatz von Zucker oder anderen
Süssmitteln
ex 2009 71 Pulver von Apfelsaft, auch mit Frei unbegrenzt ex 2009 79 Zusatz von Zucker oder anderen
Süssmitteln
ex 2009 80 Pulver von Saft aus anderen Früchten Frei unbegrenzt
oder Gemüsen, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süssmitteln
(1) Im Sinne dieser Unterposition gelten als «Milch zur Ernährung von Säuglingen» nur Erzeugnisse, die frei von pathogenen und toxikogenen Keimen sind und weniger als 10 000 lebensfähige aerobe Bakterien und weniger als 2 Colibakterien im Gramm enthalten. (2) Gegebenenfalls sollte anstelle des Mindestsatzes der andere spezifische Zollsatz zur Anwendung kommen. (3) Vgl. gemeinsame Erklärung über die zolltarifliche Einreihung von Pulver von Gemüsen und Pulver von Früchten.»