Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten
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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019
1 Entstehungsgeschichte
Der vorliegende Vorentwurf geht auf die parlamentarische Initiative 19.401 («Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität») der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zurück und stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» (18.079) dar.
Am 7. November 2017 reichte der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) als Träger die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ein. Die Initiantinnen und Initianten wollen Bund und Kantone verpflichten, für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen und dazu insbesondere genügend diplomiertes Pflegefachpersonal auszubilden. Zudem soll der Bund verpflichtet werden, diejenigen Leistungen festzulegen, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherungen erbringen dürfen sowie Ausführungsbestimmungen für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen zu erlassen.
In seiner Botschaft vom 7. November 20181 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Bundesversammlung hat nach Artikel 100 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 20022 über die Bundesversammlung (ParlG) bis zum 7. Mai 2020 über die Abstimmungsempfehlung zu beschliessen.
An ihrer Sitzung vom 24. Januar 2019 nahm die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Beratung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» auf. Sie hörte dazu eine Delegation des Initiativkomitees an.
Auf der Basis ihrer ersten Aussprache gelangte die Kommission zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Eine Regelung auf Verfassungsstufe und die Forderungen der Volksinitiative betreffend die Arbeitsbedingungen gehen der Kommission allerdings zu weit. Sie erachtet es als sachgerechter, auf Gesetzesebene tätig zu werden und insbesondere sicherzustellen, dass einerseits genügend Pflegefachkräfte ausgebildet werden und diese gut ausgebildeten Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung spezifische Pflegeleistungen erbringen können. Sie ergriff deshalb mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Kommissionsinitiative «Für eine Stärkung der Pflege
- für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» (19.401) mit dem Ziel, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
In der Folge beauftragte die Kommission die Verwaltung, auf Basis der von ihr festgelegten Eckwerte einen Vorentwurf zur Umsetzung der Kommissionsinitiative auszuarbeiten.
1BBl 2018 7653