Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/4: Änderung Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) · 7 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat im Bericht «Pelzdeklarationspflicht» vom 23. Mai 20181 in Erfüllung der Postulate 14.4286 Bruderer Wyss «Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern» und 14.4270 Hess Lorenz «Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken» ausgeführt, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Pelzdeklarationsverordnung und aufgrund der Evaluationsergebnisse2 einzelne Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung geplant sind.

2 Vernehmlassungsverfahren

Am 11. Februar 2019 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Pelzdeklarationsverordnung. Es dauerte bis am 17. Mai 2019.

Neben den Kantonen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 29 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.

Insgesamt sind 49 Stellungnahmen zur Änderung der Pelzdeklarationsverordnung eingegangen, davon 25 von Kantonen, 4 von Parteien, 4 von Dachverbänden der Wirtschaft, Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie 16 von übrigen interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EDI.

Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen zur Änderung der Pelzdeklarationsverordnung. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.

3 Allgemeine Bemerkungen

Die vorgeschlagene Revision der Pelzdeklarationsverordnung wurde von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst und in der vorgelegten Form unterstützt. Es sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, VS, VD, ZG, die SVP, le Centre Patronal, JagdSchweiz, SBV und der WWF. Sie anerkennen die Wichtigkeit der Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der Pelzdeklaration und sehen in der Vorlage eine Verbesserung der gegenwärtigen Verordnung. Die SP lehnt die Vorlage ab. Die Unabhängigkeitspartei lehnt die Pelzdeklarationsverordnung grundsätzlich ab, genauso wie alle anderen Deklarationen von ihr abgelehnt werden.

Die neu eingeführte Plicht zur Deklaration von Echtpelzen wurde von praktisch allen Teilnehmenden begrüsst.

Kontrovers aufgenommen wurden die vorgeschlagenen Änderungen zur Deklaration der Haltungsformen und der Herkunft der Pelzprodukte. Insbesondere der Vorschlag, die Angabe «Herkunft unbekannt» verwenden zu können, wurde durch verschiedene Kreise kritisiert.

Von verschiedener Seite wird verlangt, dass Hinweise darauf gemacht werden, dass das Fell nicht nach den Tierschutzbestimmungen in der Schweiz gewonnen wurde oder aus tierquälerischer Herkunft stammen könnte. Dies wurde vor allem gefordert von SP, GST, STS, LSCV, HN-FFW, TIR, ZH.

Weiter verlangen einige der Teilnehmenden ein generelles Verbot der Einfuhr tierquälerisch hergestellter Pelzprodukte an Stelle der jetzigen Pelzdeklarationsverordnung. Es sind dies SP, HN-FFW, STS, LSCV, TIR sowie Vier Pfoten.

Die GLP schlägt zudem vor, gemäss Evaluationsbericht ein Onlineformular zu kreieren, damit Meldungen zu Verstössen gegen die Pelzdeklarationsverordnung effizienter und einfa-

1 Vgl. Ziffer 5 des Berichts 2 Vgl. Schlussbericht externe Evaluation der Pelzdeklarationsverordnung