Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/46: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) · 9 Seiten
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Travail.Suisse
Bundesanwaltschaft
BA Bundesanwaltschaft
Übrige Organisationen und Institutionen
KKJPD Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und-direktoren
KKPKS Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz
SSK Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz
SUISSEDIGITAL: Verband für Kommunikationsnetze
Fink Telekom Services
3 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Mehrheit aller Stellungnehmenden heissen den Verzicht der Rechnungsstellung für einfache Auskünfte (sog. «9-Franken-Auskünfte») gut, spricht sich jedoch gegen eine Kompensation durch eine Erhöhung der Gebühren bei den Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen aus. Grösstenteils werden hier die Überwälzung der Verfahrenskosten und somit deren sachfremde Verlagerung als Kritikpunkte genannt. Des Weiteren bestehe für die Kantone das Risiko eines Effektivitätsverlustes in der Strafverfolgung aufgrund von Mehrkosten. In diesem Zusammenhang wird sowohl die aktuelle Höhe der Kosten für die Fernmeldeüberwachung als auch der angestrebte Kostendeckungsgrad des Dienstes ÜPF von 70 Prozent in Frage gestellt. Ein Kostendeckungsgrad von 70 Prozent würde nochmals zu einer massiven Erhöhung der Kosten für die Fernmeldeüberwachung führen. Die Kantone BL, FR, GE, JU, UR, VD und ZG und die SSK verweisen bezüglich dieser Thematik auf den Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 21.02.20191 betreffend Wirtschaftlichkeitsprüfung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei Strafverfahren. Dieser enthält folgende Textstellen zu den angesprochenen Themen: «Die EFK empfiehlt dem Generalsekretariat des EJPD, unter den gegebenen Umständen den Kostendeckungsgrad von 70 Prozent auf seine Realisierbarkeit zu prüfen und neu zu beurteilen. Überdies soll die Art und Weise der Berechnung geklärt werden […] Es ist möglich, dass die Auftraggeber aufgrund von Budgetbeschränkungen auf hilfreiche Ermittlungsmassnahmen verzichten müssen und somit die Strafverfolgung behindert wird. Überdies besteht ein Risiko, dass bei weiteren Tariferhöhungen die Einnahmen des Dienstes ÜPF weniger stark als antizipiert – oder auch gar nicht –
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