Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/46: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) · 9 Seiten

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steigen, wenn die Strafverfolgungsbehörden verstärkt auf andere Ermittlungsinstrumente ausweichen»2.

Einige Kantone und Organisationen wünschen sich sowohl tiefere Gebühren für die Strafverfolgungsbehörden, wie auch tiefere Entschädigungen an die Mitwirkungspflichtigen, wobei der Kanton Genf gar die Streichung beider befürwortet.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden sowie der Schweizerische Städteverband, Suisse Digital, die KKJPD, die SVP und die SP stimmen der Vorlage über die Teilrevision vollumfänglich zu.

Weiter sprechen sich die Kantone AG, FR, GL, LU, TI, UR, ZG und die SSK für eine zukünftige Pauschalfinanzierung pro Kanton aus und verstehen die jetzige Teilrevision nur als Übergangslösung.

Die redaktionellen Änderungen des Artikels 7 der Gebührenverordnung werden grundsätzlich begrüsst.

Die Kantone GE, GR, JU, VD, VS sowie der Schweizerische Gewerbeverband lehnen die gesamte Teilrevision der GebV-ÜPF weitgehend ab.

Der Kanton SZ, Travail Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

4 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen

Der vorgesehene Verzicht der Rechnungsstellung bei einfachen Auskünften und der daraus resultierenden Reduzierung des administrativen Aufwandes, ist bei der grossen Mehrheit der Teilnehmenden auf breite Zustimmung gestossen. AG, AR, AI, BE, BL, BS, FR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TI, TG, UR, ZG, ZH sowie die KKPKS, die KKJPD und die SSK stimmen diesem Teil der Vorlage zu. Gleichzeitig lehnen sie, mit Ausnahme des Kantons NW und der KKJPD, eine Erhöhung der Gebühren bei den Echtzeit- und den rückwirkenden Überwachungen ab. Unter anderem wird dies mit einem allfälligen Effektivitätsverlust (JU) in der Strafverfolgung und einer zwei Klassengesellschaft (VS, GR) begründet, da Überwachungsmassnahmen nun mit noch höheren Kosten verbunden seien und damit nur noch der Bund und die finanzstarken Kantone schwere Straftaten wirksam verfolgen könnten. Des Weiteren wurde angesprochen, dass Entschädigungszahlungen an die Mitwirkungspflichtigen keine

2 Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle vom 21.02.2019 betreffend Wirtschaftlichkeitsprüfung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei Strafverfahren.