Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/46: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) · 9 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit Bundesratsbeschluss vom 15. November 2017 wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bzw. der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) beauftragt, eine Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung (AG Finanzierung FMÜ) bestehend aus Vertretern des Dienstes ÜPF (Leitung der AG Finanzierung FMÜ), der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), der Bundesanwaltschaft (BA), des Nachrichtendienstes (NDB), des Bundesamtes für Polizei (fedpol), Vertretern aus den Kantonen (Polizei und Staatsanwaltschaften), der Mitwirkungspflichtigen (MWP) sowie allenfalls deren Verbänden einzusetzen, welche unter anderem die Höhe der Gebühren der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Abgeltung prüft.
Die AG Finanzierung FMÜ untersuchte im Jahr 2018 verschiedene Finanzierungsvarianten, um die Höhe der Gebühren und Entschädigungen in der Gebührenverordnung sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Rechnungsbegleichung zu prüfen. Die AG Finanzierung FMÜ hat die Empfehlung abgegeben, dass das Finanzierungssystem grundsätzlich geändert werden soll und dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist, damit künftig auch Pauschalen möglich sind. Bis jedoch der gesetzgeberische Prozess soweit ist und ein Konsens innerhalb der Kantone über eine Pauschalfinanzierung vorliegt, soll das heute geltende Gebühren- und Entschädigungsmodell beibehalten, aber weiter optimiert werden, weshalb eine Änderung in der GebV-ÜPF notwendig ist.
Unabhängig von den Empfehlungen der AG Finanzierung FMÜ wird im Rahmen dieser Teilrevision auch die Gelegenheit genutzt, einen fehlerhaften Verweis in Artikel 7 GebV-ÜPF zu beseitigen.
2 Die Vernehmlassung
Im Rahmen der vom 7. Juni bis 28. September 2019 durchgeführten Vernehmlassung erhielt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) insgesamt 37 Eingaben, wovon 3 Teilnehmende auf eine Stellungnahme verzichtet haben (Total 34 Stellungnahmen). 24 Kantone, zwei politische Parteien sowie acht Behörden bzw. Organisationen haben sich mit einer Stellungnahme an der Vernehmlassung beteiligt.