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Vernehmlassung 2019/47: Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) · 40 Seiten
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B Konzept
7 Grundsätze
Die Umsetzung richtet sich nach folgenden Grundsätzen:
Vorgehen Der LKCH muss jedem Werkeigentümer einen seinem Dokumentations-
stand entsprechenden flexiblen Einstieg ermöglichen.
Organisation und Der Bund regelt bzw. übernimmt operativ selbst nur diejenigen Bereiche, Systeme die keine untergeordnete staatliche Ebene leisten kann.
Bestehende Lösungen sind zu berücksichtigen.
Der Datenfluss zwischen den Beteiligten (inkl. regionale/nationale Werkeigentümer) sowie zu Leitungskatasterlösungen in Gemeinden und Kantonen muss einfach organisiert und gewährleistet sein.
Die LKCH-Daten sind möglichst ohne Redundanz zu halten.
Der LKCH ist für Behörden, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger einfach, zentral und schweizweit einheitlich zugänglich.
Die Werkeigentümer sind verantwortlich, Auskunft über Lage und Vollständigkeit ihrer Werke im belegten Raum zu geben.
Für die Basisetappe gilt die Zugangsberechtigungsstufe B (beschränkt öffentlich zugänglich). Für allfällige weitere Etappen kann dieser Grundsatz wieder geprüft werden.
Datenmodell und Prioritär wird Flächendeckung der LK-Daten in 2D angestrebt. Die Basis -inhalt für LK-Daten 3D ist parallel vorzubereiten und die Erfassung in 3D zu för-
dern.
Die Dokumentation erfolgt digital.
National gültige Normen und Empfehlungen sind zu berücksichtigen.
Datenschutz und Der LKCH informiert nur über den Namen des Werkeigentümers (Daten-Informationssicher- herrn) mit allgemeiner Telefonnummer oder Emailadresse sowie über heit das Vorhandensein und die Lage der Leitungen. Detaillierte Auskünfte zu
einzelnen Leitungen – beispielsweise für Bau- und Grabarbeiten – bleiben im Aufgabenbereich der Werkeigentümer.
Die Informationssicherheit wird über den beschränkt öffentlichen Zugang sowie, dass nur Berechtigte Zugang zur entsprechenden Information haben, gewährleistet. Den militärischen und zivilen Sicherheitsanforderungen ist gesondert Rechnung zu tragen.
Haftung Die Haftpflicht des LKCH beschränkt sich auf Daten und Dokumente,
welche darin zusammengeführt, verarbeitet oder/und daraus in Produkten verwendet wurden.
Kosten und Die Kosten werden grundsätzlich verursachergerecht getragen.
Finanzierung
Um eine rasche Umsetzung und Nutzen (Schadensreduktion, LK-Informationszugang) für Bundesstellen zu ermöglichen, beteiligt sich der Bund am LKCH.
Leitungskataster Schweiz (LKCH); Vision, Strategie und Konzept 24/40 20190524LKCH-Bericht_vision_strategie_konzept_v1p16_DE