Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen
natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
Die SKS kann auf Basis der Erläuterungen im Gespräch nachvollziehen, wo seitens der Verwaltung ein Bedarf für den geplanten Adressdienst liegt. Das BFS legt dar, wie der Nutzerkreis zu verstehen ist und welche Voraussetzungen zur Nutzung erfüllt sein müssen. Die Bewegründe für die Verwendung der AHVN sind für den SKS auf Basis der zusätzlichen Erläuterungen nachvollziehbar. Das BFS hält fest, dass eine Öffnung des Dienstes für Privatpersonen und in Richtung Privatwirtschaft nicht vorgesehen ist.