Vorlage
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[Signature] [QR Code]
Bundesgesetz Vorentwurf über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Gegenstand und Zweck
Art. 1
1Dieses Gesetz regelt:
a. die zuständige Behörde sowie deren Aufgaben und Pflichten in Zusammenhang mit dem Bereitstellen eines Systems zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (nationaler Adressdienst);
b. den Inhalt des Informationssystems sowie die Quelle und die Qualität der Daten;
c. den Zugriff auf die Daten und die damit verbundenen Pflichten der Zugriffsberechtigten;
d. den Datenschutz und die Datensicherheit;
e. die Gebühren und die Aufteilung der Kosten, die im Zusammenhang mit dem nationalen Adressdienst anfallen.
2Es hat zum Zweck:
a. einen nationalen Adressdienst zu errichten, mit dem die zugriffsberechtigten Behörden, Organisationen und Personen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben die Adressen der natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz abfragen können;
SR ..........
1 SR 101
2 BBl 2019 … 2019–......