Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/68: Änderung des Embargogesetzes · 4 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 27. September 2019 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Embargogesetzes vom 22. März 2002 (EmbG) eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 1. November 2019.

Der Bundesrat schlägt vor, Artikel 2 EmbG mit einem neuen Absatz 2bis zu ergänzen, der den Bundesrat ermächtigt, nach Artikel 1 Absatz 1 beschlossene Zwangsmassnahmen teilweise oder vollständig auf weitere Staaten auszuweiten, die von diesen Zwangsmassnahmen nicht erfasst sind, wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert. Damit soll einerseits im EmbG eine gesetzliche Grundlage für das 2015 auf der Grundlage von Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlassene Verbot der Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken aus Russland und der Ukraine geschaffen werden. Andererseits soll damit zukünftig in vergleichbaren Fällen der Rückgriff auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung, der sich in der Praxis aufgrund der damit verbundenen zeitlichen Befristung als problematisch erwiesen hat, vermieden werden können.

Die Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft wurden direkt angeschrieben. Insgesamt wurden 51 interessierte Behörden und Organisationen um ihre Stellungnahme gebeten.

2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Bis zum Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens gingen beim WBF 34 Stellungnahmen ein. Die vorgeschlagene Änderung des Embargogesetzes wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt. Auf Ablehnung stösst die Vorlage einzig bei den Wirtschaftsverbänden.

Eingegangene

befürwortend ablehnend enthaltend

Stellungnahmen

Kantone 24 17 -7

Parteien 3 3 - - Organisationen 7 2 41

Total 34 22 48

3 Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kantonen

Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Genf, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt, Zug und Zürich sind mit der Vorlage einverstanden. Die Kantone Freiburg, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen und Wallis verzichten explizit auf eine Stellungnahme.

Einige Kantone (BL, LU, ZG) weisen darauf hin, dass die Vorlage keine Änderung der Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen nach sich ziehen wird. Ebenfalls wird von einigen Kantonen (NE, SG, SO, UR) zur Kenntnis genommen, dass keine Auswirkungen der Vorlage auf Kantone und Gemeinden zu erwarten sind.

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